Zitat von Dingsi
Wohl wahr, allerdings kann es nicht als Grund genommen werden, wenn man es so formuliert: "In meinen Augen/Meiner Meinung nach bist du für'n Arsch"
Ein Polizist sagte mal, dass wenn man zu ihm "DU Arschloch" sagt, er dich festnehmen kann, wenn du aber ein "In meinen Augen/Meiner Meinung nach" davor setzt, nicht, da es die eigene persönliche Meinung ist und keine direkte Beleidigung.
@Topic
Hm ich fände es aber auch gut, wenn der Community mitgeteilt wird, wieso etwas so passierte, das hilft vllt auch zu vermeiden, dass sowas nochmals vorkommt.