Zitat Zitat von Dingsi
1) Falsch, Beleidungen können ein legitimer Grund für eine Bannung sein. Und "Du bist für'n Arsch" IST eine Beleidung.

Wohl wahr, allerdings kann es nicht als Grund genommen werden, wenn man es so formuliert: "In meinen Augen/Meiner Meinung nach bist du für'n Arsch"
Ein Polizist sagte mal, dass wenn man zu ihm "DU Arschloch" sagt, er dich festnehmen kann, wenn du aber ein "In meinen Augen/Meiner Meinung nach" davor setzt, nicht, da es die eigene persönliche Meinung ist und keine direkte Beleidigung.


@Topic
Hm ich fände es aber auch gut, wenn der Community mitgeteilt wird, wieso etwas so passierte, das hilft vllt auch zu vermeiden, dass sowas nochmals vorkommt.