Mir brauchst du das nich erklären.Zitat von Underserial
Ich kenne die Ü18-Regel gut genug, ich war schließlich Spieletester der ersten Stunde, auch wenn ich das Amt seit längerer Zeit nicht mehr aktiv ausübe, dies aber mal wieder tun könnte, eigentlich.
Die Regel wird vermutlich etwas legère gehandhabt (oder ist längst eine Ü16-Regel), weil sich Pornographie und Gewalt auf 320x240 zwar darstellen lassen, aber wohl nicht in einem Ü18-Ausmaß, Ü16 ist da aber eher sinnvoll.







