Zitat Zitat von Lucian
Es geht mir darum, dass in einem Buch festgehaltene Tatsachen meist nicht irgendetwas Exklusives sind und man die Informationen anders formuliert normalerweise in Sachbuch 2 zu diesem Thema genauso findet. Klar, übernimmt man einen Satz 1:1 gehört er zitiert, aber zumindest bei uns reicht es vollkommen, einen Hinweis im Quellenverzeichnis z.B. zum Sachbuch zu geben, wenn man die darin erhaltene Information selbst umformuliert hat und man sie in jedem anderen Lexikon, das dieses Thema behandelt, ebenso findet.
Dann gibt man in meinem Fall beide Quellen an, wenn der Sachverhalt in zwei oder mehreren Büchern deiner Literaturliste auftaucht bzw. du beschränkst dich auf das Buch, aus dem du den größten Teil des Inhaltes hast. Wenn ich z.B. erkläre was ein OLAP ist, dann wurde das auch schon in tausenden von Büchern ausgeschlachtet, trotzdem suche ich mir eine aussagekräftige Definition, schreibe sie um und versehe den Absatz mit einer Fussnote die auf die Originaldefinition verweist.