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Ritter
@ Kelven
Gehen wir mal davon aus, User XY lädt sich einen Film runter, den er zufällig im Internet gefunden hat, aber vorher noch nicht allzu viel darüber gelesen hat und ein Kauf somit für ihn nicht in Frage käme. Dieser Film gefällt ihm sehr gut und er beschließt, sich den Film auf DVD zwecks Bonusmaterial, einer schönen Verpackung fürs Regal und möglicherweise besserer Qualität zu kaufen. Oder er ist mit der Qualität der Raubkopie zufrieden, möchte allerdings einen Nachfolger oder einen Film des selben Regisseurs, der in Zukunft erscheint, im Kino sehen (die Gründe hierfür braucht man wohl kaum aufzuzählen). Ist die Raubkopie denn hier wirklich nur ein Diebstahl, der dem Hersteller schadet oder eine sehr gute Werbung?
@ topic
Bezieht man dieses Beispiel auf den Maker scheitert es bereits an der Stelle, wo man sich das Produkt oder einen Nachfolger legal im Laden besorgen will, dort gibt es den Maker eben nicht und man hat nur den Download als legale Möglichkeit. Ein Download ist aber eben nichts greifbares, man kann ihn sich nicht ins Regal stellen (manche Leute, wie auch ich, haben an so etwas immer noch Spaß, die Hersteller werden es kaum glauben) und der Weiterverkauf wäre nicht möglich.
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