Na, da hast du mich aber nicht ganz richtig verstanden.
ich hätte mehr Angst vor dir dann, wenn du als staatlicher anerkannter Folterer Verbrecher nach Verbrecher abfertigen würdest!
Und nicht jetzt und hier weil du eine andere Meinung hast als ich! Darum gings nicht!

Aber zu dem mit dem Penis abschneiden oder raspeln oder was auch immer:
Du willst ja dass der Täter nachempfindet was sein Opfer (deiner Meinung nach, du warst ja nicht das Opfer sondern entscheidest im Namen des Opfers wie es denn wohl empfunden haben MÜßTE) bei der Tat empfunden hat. Wenn nun ein Täter irgendwem dem Penis abgeschnitten hätte... wie erreichts du dann dein Ziel der "Nachempfindung"...?
Und wenn diese Tat z.B. aufgrund einer vorangegangen Vergewaltigung geschah? (Gibts ja auch unter Männern)
Was dann? Ist die staatliche Folter dann immer noch gerechtfertigt?
Und wenn nicht, wie willst du das alles in einem nachvollziehbaren und für alle gleich geltenden Gesetz verankern?