Zitat Zitat von Dante
so, du denkst also, jemand der sich an kleinen Kindern vergreift, verletzt nicht deren Menschenrechte?
Nein, ein Kinderschänder kann niemandes Menschenrechte verletzen, es sei denn er ist abosoluter Diktator und handelt im Moment der Schändung als vertreter der absoluten Staatsgewalt und nicht als Privatsperson.
Menschenrechte sind die Rechte, welche alle Menschen vor der öffentlichen Gewalt haben. Sie sagen nicht aus, dass niemand Kinder schänden darf, sondern dass der Staat alle Menschen gleich zu behandeln hat und gewisse Linien nicht überschreiten darf.
Wenn du also einzelnen Menschen die Menschenrechte absprechen willst, führst du das ganze Konzept ad absurdum und solltest dich schleunigst nach Argumenten umsehen, die in sich nicht widersprüchlich sind.

OT: Ich bin selbst auch kein grosser Verfechter der Menschenrechte, ich finde, dass ihnen in unserer sekularen Gesellschaft, wo gleich jeder laut schreit, wenn's mal metaphysisch wird, die Letztbegründung fehlt. Aber du hast ja damit angefangen.


Ich finde es übrigens komisch, dass hier niemand seine Aussagen belegt, aber jeder dies von anderen fordert (mein letzter Beitrag war rein subjektiv und was ich hier über Menschenrechte schreibe, lässt sich bei wiki nachlesen). Zahlen zu Rückfallquoten und die Kosten eines Gefangenen pro Jahr, wären schon mal wünschenswert.

Zu der Kostenfrage: Ich hielte es auch für angebracht, wenn Gefängnisinsassen einen geregelten Tagesablauf hätten, was heisst, dass neben Essen und Freizeit auch 8h Arbeit zu leisten sind. Das Problem dabei ist wohl, dass so viel Beschäftigung total gut tut und dem Gefängnis vielleicht noch die letzte Abschreckung nimmt, also vielleicht doch lieber einen (schweineteuren) Hochsicherheistfolterkeller?
In der Schweiz wird momentan ein neues System entwickelt für nicht so schwere Delikte: Der Schuldige kriegt eine Fussbinde, mit der er andauernd überwacht wird. Er hat praktisch Hausarest, geht aber wie immer zur Arbeit und darf Besuch empfangen. Diese Variante ist billig und verhindert, dass der Mensch seinem sozialen Umfeld entrissen wird (was imo auch die Rückfallquote einschränkt). Und man kann nicht sagen, der lege sich auf Staatskosten auf die faule Haut.

Im Übrigen finde ich es überhaupt nicht schlimm, wenn ein Penner im Winter fast erfriert und irgendeine Bagatelle begeht um ein paar Wochen in den Bau zu gehen. Für so einen zahle ich lieber Steuergelder, als für einen riesigen, teuren bürokratischen Aparat, der sich nur selbst in den Schlaf schnarcht.
Und nur weil es im Knast so schön ist, wird schon niemand grössere Schaden anrichten, dann sitzt er nämlich länger als ihm lieb ist.

Zitat Zitat von DJ n
Was würde das bitte an dem Tatbestand ändern? Wirklich essenziell wichtig für diese Debatte ist das ja wohl kaum, ob jemand mit bloßen Händen erwürgt wird oder mit einem Schraubstock umgebracht wird, ist doch vollkommen egal; am Ergebnis ändert sich nix: ein Mensch hat sich durch sein Verhalten zum Mörder gemacht und Punkt.
Ganz falsch. Der Tatbestand ist eben nicht Mord, sondern Totschlag. Es würde sich am Tatbestand etwas ändern, wenn er sich mit dem Plan sie umzubringen ein Messer besorgt hätte. Dann wäre es Mord.