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Ritter
Nun ja, meiner Meinung nach sind beide Methoden - Todesurteil und auch Folter - nicht... 'richtig'.
Wie will man kontrollieren, dass ein Urteil zur gesetzlich legitimierten Folter nicht ausgenutzt würde (wie in der verlinkten Kurzgeschichte)?
Man könnte gewisse Regeln einführen, wie weit jemand gefoltert werden darf, und wie weit nicht... doch wäre das noch human? Und vor allem: Wer könnte dies sagen, wer diese Regeln aufstellen (ohne sich selbst, zumindest vor dem eigenen Gewissen, strafbar zu machen)?
Andererseits die Todesurteile...
Sie sind für den Täter unter Umständen sogar besser, da er weniger leiden muss. Vielleicht auch für die Gesellschaft (Einen Verbrecher jahrelang zu foltern, und dann als 'geheilt' zu entlassen, ist nicht wirklich machbar, da er ja gerade dadurch wohl enorme psychische Probleme bekäme - und wieder Täter würde.).
Aber sie sind endgültig.
Bei einer überlebten Folter wäre der Verbrecher noch nicht tot, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass er unschuldig gewesen wäre. Doch könnten das die Leute, die die Bestrafungen ausgeführt hätten seelisch ertragen, jahrelang einem Unschuldigen riesige Schmerzen zugefügt zu haben?
In beiden Fällen hätte man sein schönes ruhiges Leben durch die Straftat verwirkt (und ich persönlich betrachte das Recht darauf als eine Art Menschenrecht...), weswegen ich eher zu sehr langer Haft tendiere - am besten für immer. Man muss niemanden umbringen, hat ein reines Gewissen, und trotzdem ist der Mensch vor der Öffentlichkeit weggesperrt, kann niemandem mehr etwas tun, lebt aber immerhin...
Irgendwie pervers, so vor dem eigenen Gewissen um das Leben eines Straftäters zu feilschen, wenn man sieht, wie einfach man sein Gewissen in Angesicht viel 'größerer' Tode zum Schweigen bringt...
Geändert von Moyaccercchi (26.05.2006 um 14:01 Uhr)
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