Zitat
Das ist sicher nicht vollkommen verkehrt. Es ist ja tatsächlich so, dass in Deutschland nicht zwischen echter Kinderpornographie und den Zeichnungen junger Mädchen im Hentai-Bereich unterschieden wird, was ich übrigens bedenklich finde. Der Schutz von Kindern ist wichtig, aber man muss aufpassen, nicht über das Ziel hinauszuschießen. Wenn man bestimmte Formen von Hentai verbietet, weil man sie als pervers empfindet (denn der Schutz von Kindern greift hier nicht), dann könnte man ebensogut andere Formen von Pornographie verbieten, die einem nicht so sehr zusagen. Fragt sich nur, ob das Grundgesetz das auch so sieht ...
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