Das hier meint er sicher. Zumindest bekam ich fast einen Lachkrampf, als ich des gelesen habe.Zitat von malu
Klar, Firmen mit größerem Umfang und bestimmten Formen (z.B. GmbH, AG, KG, e.K.) müssen ins Handelsregister eingetragen werden, aber dieser Vorgang hat in keinster Weise etwas mit dem Urheberrecht zu tun.
Urheber ist der, der etwas schafft. Bilder und Grafiken im Allgemeinem, Musik, oder Filme beispielsweise. Und wer z.B. als Schaffer einiges an Arbeit (und Geld) zur Schaffung seiner Werke investierte hat logischerweise das Recht, dich zu verklagen, wenn du den Kram ohne seine Zustimmung außerhalb der dir zugestandenen Nutzungsrechte verwendest. Das ist Urheberrecht.
Zudem gilt (als ungeschriebenes Gesetz für Ressourcen im Maker-Bereich):
Wer seine Ressourcen nicht zur Verwendung frei gibt (z.B. durch Upload auf einer Webseite oder Weitergabe an andere User), verweigert dadurch die Vergabe von Nutzungsrechten an diesen Grafiken im Augenblick. Wer sich den Ressourcen dennoch bedient, wird zumindest hier im Kingdom ein Problem haben, wie es Repko schon angesprochen hat.
@ Underserial:
Du weißt aber schon, dass es bei einer reinen GmbH keinen Komplementär gibt, oder? Komplementäre (und Komanditisten) hat es lediglich bei einer KGMeinst du nich eher, dass du Geschäftsführer bist?
@ Reppi:
Nein Eintragung ins Handelsregister ist nicht so kompliziert wie du denkst, seit es die Möglichkeit des "eingetragenen Kaufmanns" gibt...





 
			



 
					
					
					
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