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Thema: Copyright - Marke - Eigenbau

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von malu
    Meinst du jetzt als Firma eine Firma, die auch offiziell irgendwo vermerkt ist oder eine nirgends vermerkt ist? Bei ersterem müste es eigendlich gehen. Kenn mich damit aber nicht aus und kann sein, dass ich hier totalen Mist schreibe..<img src="images/smilies/s_004.gif" border="0" alt="" title="Big Grin" smilieid="4" class="inlineimg" /> <br />
    <br />
    C Ya<br />
    malu
    Das hier meint er sicher. Zumindest bekam ich fast einen Lachkrampf, als ich des gelesen habe.

    Klar, Firmen mit größerem Umfang und bestimmten Formen (z.B. GmbH, AG, KG, e.K.) müssen ins Handelsregister eingetragen werden, aber dieser Vorgang hat in keinster Weise etwas mit dem Urheberrecht zu tun.

    Urheber ist der, der etwas schafft. Bilder und Grafiken im Allgemeinem, Musik, oder Filme beispielsweise. Und wer z.B. als Schaffer einiges an Arbeit (und Geld) zur Schaffung seiner Werke investierte hat logischerweise das Recht, dich zu verklagen, wenn du den Kram ohne seine Zustimmung außerhalb der dir zugestandenen Nutzungsrechte verwendest. Das ist Urheberrecht.
    Zudem gilt (als ungeschriebenes Gesetz für Ressourcen im Maker-Bereich):
    Wer seine Ressourcen nicht zur Verwendung frei gibt (z.B. durch Upload auf einer Webseite oder Weitergabe an andere User), verweigert dadurch die Vergabe von Nutzungsrechten an diesen Grafiken im Augenblick. Wer sich den Ressourcen dennoch bedient, wird zumindest hier im Kingdom ein Problem haben, wie es Repko schon angesprochen hat.

    @ Underserial:
    Du weißt aber schon, dass es bei einer reinen GmbH keinen Komplementär gibt, oder? Komplementäre (und Komanditisten) hat es lediglich bei einer KG Meinst du nich eher, dass du Geschäftsführer bist?

    @ Reppi:
    Nein Eintragung ins Handelsregister ist nicht so kompliziert wie du denkst, seit es die Möglichkeit des "eingetragenen Kaufmanns" gibt...

  2. #2
    Zitat Zitat von Dr. Alzheim
    @ Underserial:
    Du weißt aber schon, dass es bei einer reinen GmbH keinen Komplementär gibt, oder? Komplementäre (und Komanditisten) hat es lediglich bei einer KG Meinst du nich eher, dass du Geschäftsführer bist?
    Es gibt auch eine Gesellschaftsform bei der in einer GmbH Komplementäre vorkommen, aber ist nur ne Sonderform ich denke ich habe das KG vergessen, danke ... *shame on me*

  3. #3
    Zitat Zitat von Dr. Alzheim
    @ Reppi:
    Nein Eintragung ins Handelsregister ist nicht so kompliziert wie du denkst, seit es die Möglichkeit des "eingetragenen Kaufmanns" gibt...
    Das bringt ihm allerdings nichts, weil er als eingetragener Kaufmann ja selbst die Person ist und nicht seine Firma (ach damn, wie erklärt man das jetzt? )
    Jedenfalls könnte er dann, was das RPG-Erstellen angeht, gleich er selbst sein und unter seine Sets seinen Namen kritzeln!
    Wenn er seine Firma als juristische Person vor sich haben will - wieso auch immer- , muss schon eine GmbH oder eine AG her.
    Und sowas einzutragen ist - gerade wegen der Kapitaleinlagen - ein ziemlicher Aufwand und für nen einfachen RPG-Ersteller einfach über alle Maßen umständlich.

    @Seph: Es ging ja darum, dass er sich einfach ne Firma ausdenken will, auf die er dann die Urheberrechte laufen lassen will. Das stell ich mir dann doch etwas komisch vor, vor allem wenn kein Querverweis auf seine Person und die Firma als solche nicht existiert!

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