Nein ich meine eine Erfundene Firma sagte ich doch.Zitat von malu
Und sie ist in kein Handelsregister eingetragen. (Dort kommen die übrigens hin)
mfg,
@matze:
Naja das ist so ne Sache sich eintragen ... mhh immerhin haben Copyrights die auf deinen richtigen Namen lauten auch Gültigkeit. Nur wie es beim Maker ist und mit erfundenen Namen und Firmen das weis nicht mal mein Anwalt....![]()
naja ich besitze selbst eine GmbH und bin aber Komplementär .. .. naja da ist dass alles wieder anders ..
Hier mal was aus der Gesetzseite:
Copyright im deutschen Recht
Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Kommunikation der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Weitere Bedeutung kann der Copyright-Vermerk dadurch erlangen, dass ein angegebenes Datum unter Umständen Rückschlüsse auf den Ablauf der Schutzfrist erlaubt. Allerdings bemisst sich die Schutzfrist nur in wenigen Fällen nach dem Datum der Veröffentlichung. Schließlich können Vermerke im Rahmen der Beweissicherung nützlich sein. Die Kennzeichnung fremder Werke mit eigenem Copyright-Vermerk kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Copyright im Internet
Im Internet wird die rechtliche Durchsetzung des Copyright zunehmend als problematisch angesehen, da international unterschiedlich verfasste Rechtssysteme und Urheberschaftsregelungen oftmals miteinander in Konflikt geraten.
Probleme gibt es in Deutschland auch bei der Durchsetzung des Urheberrechts. Manche sprechen bereits von einer Krise des Rechts. Auf der einen Seite sind die Rechtsansprüche der Urheber für elektronische Inhalte oftmals national und international kaum durchzusetzen. Auf der anderen Seite wird der rechtliche Schutz durch technische Verfahren, die ein Umgehen der Schutzrechte ermöglichen, zunehmend ausgehebelt.