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Nicht der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen, sondern der Ankläger die Schuld des Angeklagten. Ohne Beweis, dass die Screens "geklaut" sind kann jeder viel behaupten. Haltet euch bitte ein wenig zurück, bevor es hier irgendwas handfestes gibt.
Türlich kann ichs beweisen... es handelt sich sogar um den selben screen der bei der Spielbeschreibung im atelier ist.

http://www.rpg-atelier.net/showgame....re&SortLevel=T

Wenn es nicht du warst, sondern "dein mapper" dann trifft dich ja keine Schuld, solltest aber mal drüber nachdenken dir nen anderen zu suchen.