Ich denke, auch hier in der Community gilt der gleiche Grundsatz wie vor deutschen Gerichten. Nicht der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen, sondern der Ankläger die Schuld des Angeklagten. Ohne Beweis, dass die Screens "geklaut" sind kann jeder viel behaupten. Haltet euch bitte ein wenig zurück, bevor es hier irgendwas handfestes gibt.






