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Sag' mir, wo es steht, dass die Bearbeitung mit dem ResHacker verboten ist - in dem Absatz des EULA, den du genannt hast, wird das wie gesagt nicht erwähnt - und ich glaube dir.
Ganz im Allgemeinen steht deiner Idee wie gesagt das Urheberrecht entgegen - und der Fakt, dass dir Enterbrain/ASCII die entsprechenden Rechte definitiv nicht eingeräumt hat, aber abgesehen davon steht es da drin, du hast nur schlicht keine Ahnung davon, was der RessourceHacker ist, oder verstehst den Vertrag nicht.
Was glaubst du was der ResourceHacker tut?


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Außerdem ist das Bearbeiten des Makers mit einem Mord zu vergleichen schon allein vom Schadensausmaß her ziemlich, naja, schwachsinnig.
Gesetze sind immer allgemein. Es ging darum, dass deine Argumentation bei einem Gesetz jeglichen Ausmaßes theoretisch funktioniert und damit nicht wirklich annehmbar ist.