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  1. #1
    Zitat Zitat von Squall2k
    Der einzige Fall, in dem eine Abtreibung gerechtfertigt ist, ist, wenn das Kind durch eine Vergewaltigung/Nötigung entstanden ist
    Und warum ist das dann kein Mord mehr? Hat ein Kind, das aus einer Vergewaltigung hervorkäme, kein Recht zu leben?
    Abwesend.

  2. #2
    Zitat Zitat von Dingsi
    Und warum ist das dann kein Mord mehr? Hat ein Kind, das aus einer Vergewaltigung hervorkäme, kein Recht zu leben?
    Das Selbsbestimmungsrecht hört genau dann auf, wenn man in das Selbstbestimmungsrecht einer anderen Person eindringt und sie gefährdet.

    Ich unterschätze ganz einfach die seelischen Folgen nicht, die bei einer Vergewaltigung entstehen. Belehrt mich eines besseren, aber momentan kann ich nix anderes dazu sagen, da ich noch nie in einer solchen SItuation war.

  3. #3
    Zitat Zitat von Squall2k
    Das Selbsbestimmungsrecht hört genau dann auf, wenn man in das Selbstbestimmungsrecht einer anderen Person eindringt und sie gefährdet.
    Also ist das Kind in das Selbstbestimmungsrecht der Mutter eingedrungen und hat deswegen nicht das Recht zu Leben? Oder hab ich da was falsch verstanden?
    Wenn ja, tun das normal gezeugte Kinder nicht auch? Das Kind "dringt" in die Mutter ein und fügt ihr z.T. Leid und Probleme zu. Darf sich die Mutter dagegen nicht wehren? Okay, wenn eine Mutter kein Kind haben will, soll sie es halt nicht tun, aber wenn sie sich geschützt hat? Und wenn man sagt, dass sie es überhaupt nicht tun soll, wenn sie kein Kind will, finde ich das rückständig. In der heutigen Gesellschaft ist's doch normal.
    Abwesend.

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