@Nana: Ich drücke Dir von ganzem Herzen die Daumen, einfach, weil ich selbst Sekretärin einer Fachanwältin für Arbeitsrecht bin (nur sitzen wir auf der Seite der 'Bösen' und vetreten in der Regel die Arbeitgeber) und daher weiß, dass solche Prozesse lange und zäh werden können.

Reichst Du denn morgen erst die Klage ein? Dann ist leider mit dem Geld wahrscheinlich nicht schnell zu rechnen. Erstmal wird dann nämlich (nachdem Aktenzeichen vergeben wurde, zuständiger Richter geklärt etc.) erstmal normalerweise ein Gütetermin angesetzt, bei welchem sich die Parteien gütlich einigen sollen. Wenn das nicht gelingt, kommt es erst zum eigentlichen Kammertermin zur mündlichen Verhandlung (und mit extrem viel Pech, dauert das Monate). Wenn Du gewinnst, wird erst das Urteil ausgefertigt und verkündet und erst nach Ablauf der Revisionsfrist (sofern Dein Arbeitgeber nicht in Revision geht) hast Du eigentlich erst den Anspruch, der Arbeitgeber könnte immerhin in Berufung gehen.

Nun gut, so oft hatte ich Zahlungsklagen nicht - kann auch sein, dass da dann alles beschleunigt läuft. Das oben beschriebene Prozedere ist halt das, was ich im Laufe meines Arbeitslebens hier kennengelernt habe.

Von daher *beide Daumen extrem abquetsch* TOI TOI TOI!

@Marron: Ja, bis zur Ausfertigung kann das dauern