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Ob der neue Arbeitnehmer in der Gewerkschaft ist oder nicht, geht den Chef grundsätzlich nichts an. Nach dem er ohnehin alle Arbeitnehmer gleich behandeln muss, muss er jedem den Tariflohn zahlen, egal ob Tarifpartner oder nicht. Außerdem garantiert das Grundgesetz jedem die Koalitionsfreiheit - und die wäre nicht mehr gewährleistet, wenn die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit gestattet wäre und Gewerkschafter dann zunehmend von Jobs ausgeschlossen würden.
Ein Beispielbogen möchte wissen "Welchem Berufs- bzw. Arbeitnehmerverband gehören Sie an?"

Glücklicher Weise darf man bei solchen Fragen einfach durch immer lügen. Das kann nämlich nicht als Kündigungsgrund hergenommen werden. Da dürfte man die verklagen.

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Keine Regel ohne Ausnahme. Auch hier braten sich "Tendenzbetriebe", also Arbeitgeber mit religiöser Tendenz eine Extrawurst. Nach der katholischen Glaubenslehre ist die Ehe unauflöslich ("... bis dass der Tod Euch scheidet"). Wer sich trotzdem scheiden lässt, handelt der Glaubenslehre zuwider. Eigentlich müssten die Tendenzbetriebe also Geschiedene nicht akzeptieren. Nachdem inzwischen aber speziell hochqualifizierte Arbeitnehmer besonders häufig geschieden sind (denn außergewöhnlicher Arbeitseinsatz rächt sich im privaten Bereich), schlucken auch religiöse Arbeitgeber inzwischen eine Scheidung.
Wehe aber, wenn der Geschiedene wieder verheiratet ist. Dann führt er nämlich nach den Glaubensregeln eine Doppelehe - und das akzeptieren Caritas und Co. nicht mehr! Nach einer Wiederverheiratung dürfen sie also fragen. Ob sie dann im Hinblick auf den Personenstand mit der Wahrheit bedient werden, ist eine andere Frage. Häufig werden die ersten Ehen dann einfach verschwiegen.

Übrigens: Ein Tendenzbetrieb kann nach der derzeitigen Rechtsprechung einem geschiedenen Mitarbeiter schon deswegen kündigen, bloß weil er wieder heiratet. Tja...
Das nenn ich mal heftig. Denn im Beispiel wird auch gefragt nach "ledig() verheiratet() verwitwet() geschieden() wiederverheiratet()".
Demnach ist das also erlaubt

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Ich frage mich bloß noch, wie das mit dem Trauungsdatum ist. Angeblich sollen ja jung verheiratete Frauen nicht so schnell einen Job erhalten, weil Arbeitgeber die Vermutung hegen, dass diese dann bald dem Kinderwunsch nachgehen könnten. ...