Zitat
Keine Regel ohne Ausnahme. Auch hier braten sich "Tendenzbetriebe", also Arbeitgeber mit religiöser Tendenz eine Extrawurst. Nach der katholischen Glaubenslehre ist die Ehe unauflöslich ("... bis dass der Tod Euch scheidet"). Wer sich trotzdem scheiden lässt, handelt der Glaubenslehre zuwider. Eigentlich müssten die Tendenzbetriebe also Geschiedene nicht akzeptieren. Nachdem inzwischen aber speziell hochqualifizierte Arbeitnehmer besonders häufig geschieden sind (denn außergewöhnlicher Arbeitseinsatz rächt sich im privaten Bereich), schlucken auch religiöse Arbeitgeber inzwischen eine Scheidung.
Wehe aber, wenn der Geschiedene wieder verheiratet ist. Dann führt er nämlich nach den Glaubensregeln eine Doppelehe - und das akzeptieren Caritas und Co. nicht mehr! Nach einer Wiederverheiratung dürfen sie also fragen. Ob sie dann im Hinblick auf den Personenstand mit der Wahrheit bedient werden, ist eine andere Frage. Häufig werden die ersten Ehen dann einfach verschwiegen.
Übrigens: Ein Tendenzbetrieb kann nach der derzeitigen Rechtsprechung einem geschiedenen Mitarbeiter schon deswegen kündigen, bloß weil er wieder heiratet. Tja...
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