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Die Spielemusik liegt nicht zum direkten Download vor,sondern wird gestreamt.
Allerdings werden neben allen Emulatoren auch Roms angeboten,deshalb bin ich unsicher,ob man Links dann noch ins Forum posten darf.
Roms sind definitiv Warez, von daher geht das mit dem Link nicht.

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Also ich bin halt kein Jurist aber soweit ich weiß, MÜSSEN echte Verbrechen geahndet werden, oder?
Erinnere dich an mein Beispiel mit dem ins-Haus-einsteigen...
da kann man noch mehr nennen: Viele Läden z.B. verlangen von (jüngeren) Ladendieben eine Geldsumme und Hausverbot und gut ist (d.h. im Endeffekt für sie, dass sie keine illegale Tat begangen haben was bedeutet, es taucht in keinen Akten auf, eine zweite Chance für die jungen Diebe)
Bei deinem Beispiel ist es aber trotzdem Diebstahl, ob das nun strafrechtlich verfolgt wird oder nicht spielt dabei keine Rolle. Aus dem Grunde sehe ich keinen Unterschied zwischen Rippen von Grafiken oder Musik, außer dass bei letzterem das Risiko größer ist, dass man dafür belangt werden kann.