Doch Sonic kann man schützen und ich bin ziemlich sicher, daß es auch geschützt ist.

Wörter alleine sind nicht durch das Urheberrecht geschützt, wie Sprites oder ähnliches, allerdings kann man Wörter (oder auch Sprüche) als Marken rechtlich schützen. Das kostet nen Haufen Geld, weswegen das auch nur größere Firmen tun und die Marke ist immer branchenspezifisch.
Sega hat vermutlich "Sonic" als Videospielfigur markenrechtlich schützen lassen. Eine Firma, die in einer anderen Branche tätig ist, kann also diesen Namen ohne Probleme benutzen (zB. Schallplattenfirma). Benutzt du aber "Sonic" als Name für eine Videospielfigur, selbst wenn dein Sonic ganz anders aussieht, als der von Sega, kann Sega dagegen rechtlich vorgehen.
Damit verhindert man, daß Leute starke fremde Marken nutzen um damit Werbung zu treiben, ohne, daß der eigentliche Markeninhaber einen Einfluss darauf hat.

Bei Fangames kommt es immer darauf an, wie die Firma das sieht. Solange Sega als Markeninhaber nicht dagegen vorgeht, kann dir nix passieren, ebenso die Verwendung der Sprites, die urheberrechtlich geschützt sind (das Urheberrecht verfällt erst 70 Jahre nach Tod des ursprünglichen Rechteinhabers, zumindest hier in Deutschland). Rechtlich gesehen ist ein Fangame, ohne schriftliche Zustimmung, in diesem Fall von Sega, zwar illegal, aber solange Sega dagegen nicht selber vorgeht kann nichts passieren.

Die Frage ob man mit Fangames Geld verdient oder nicht, hat bei der Frage ob es illegal ist, keinen Belang. Höchstens bei der Frage ob die Firma rechtliche Schritte einleitet.