nein, ist kein Widerspruch, als jugendgefährdend werden nur rein pornographische Inhalte angesehen, alle anderen Themen aus diesem Bereich dienen laut Gesetz der Aufklärung.
wen's interessiert...
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--Gebannt wegen Verstöße gegen § 1 und § 6 der Netikette ~ Knuckles
Geändert von Dante (31.01.2006 um 16:39 Uhr)