Zitat Zitat von Dante
nunja, da die Absicherung sowieso nicht 100%ig ist, und im Ü18 daher auch keine jugendgefärdenden Inhalte gepostet werden dürfen, hätte auch keiner eine Basis für eine Klage, der relativ gesicherte Zugang dient daher in erster Linie dazu, daß sich Erwachsene mal ungestört unterhalten können
Na ja... eigentlich wiedersprichst du dir grad selbst...oô
"Damit sich die 'Erwachsenen' ungestört unterhalten können" (ok, laut Gesetzt ist man mit 18 erwachsen, aber bei den Meisten dauert das länger, aber das tut nichts zur Sache...). Über was wollen die sich denn ungestört unterhalten? Wohl meist über Inhalte, die nichts für unter 18-Jährige sind und damit unter die freie Definition von "jugendgefährdend" fallen.
Irgendwie logisch, oder?

DJ n