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Thema: Rechtliches über MP3 Dateien für ein Spiel???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    ok. Danke Leute. Ihr habt mir (obwohl ich das thema nicht begonnen habe) sehr geholfen^^

  2. #2

    Froschvampir Gast
    Dateien, bei denen du dir nicht 100% sicher bist, ob sie legal sind oder nicht, solltest du so oder so einfach vermeiden, erst recht, wenn du das dann noch im Internet anbietest. Einfach immer die tollen, legalen Midis benutzen, da kann eh nix passieren.


    Frosch

  3. #3
    Da Anscheinend noch keiner drauf gekommen istd as es sich Ähnlich verhalten könnte wie mit dem Rechtliches Thread von Arlownay weise ich euch nun drauf hin und zitiere mal Inuelki:

    Zitat Zitat
    "Also gut .. zur rechtlichen lage

    Fuer das Gesetz ist es absolut unerheblich, ob ihr mit dem Spiel Geld verdient oder nicht. Illegal ist und bleibt illegal. Und ich rede hier jetzt nicht unbedingt von dem Buch, sondern von dem, was wir hier mit dem Maker veranstalten. Das benutzen einer nicht gekauften version (also wenn man nicht die japanische Version besitzt und den kaufbeleg hat) ist genau so illegal, wie das verwendet von gerippten Graphiken oder Musiken, genau so wie das hoehren von aus dem netz gesaugten MP3s. Der sachverhalt ist nur so, das das theoretisch keinen juckt, denn wo kein kläger, da kein richter. Viele von euch sind sowieso noch minderjaehrig, und koennen dementsprechend praktisch nicht belangt werden, ausser vielleicht zu ein paar allgemeinnuetzigen arbeitsstunden verdonnert werden. Zudem haben wir es hierbei meist mit auslaendischen Formen zu zun, die sich groesstenteils sehr gut ueberlegen werden, ob sie einen teueren auslandsprozess fuehren wollen. Das ist auch ein grund, warum Enterbrain, formals ASCII, niemals etwas gegen uns unternommen hat, es wuerde sich einfach nicht lohnen, denn sie koennten vielleicht 100 Euro fuer den Maker eintreiben, wenn sie gut sind vielleicht auch etwas mehr wegen exemplarischem beispiel bla bla, aber die Gerichtskosten wuerden sich schaetzungsweise um die 2000 bis 10.000 Euro drehen, sprich das ganze waere nicht rentabel. Das Fazit davon ist, es ist zwar ILLEGAL ABER GEDULDET. Im prinzip verhaellt es sich mit den Sounds, Musiken und Graphiken aus kommerziellen spielen genau so.

    Der Fall mit der Story von Herrn Hohlbein liegt dagegen natuerlich anders. Natuerlich waere es von rechtlicher seite her das beste, ihn zu fragen, aber wie bereits gesagt wurde wirdt das unangenehme nebenfragen auf (schaetzungsweise ueber 99% der maker hier im forum sind illegal erworben). Andererseits steht mit an sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit fest, dass der herr hohlbein deswegen nicht gegen dich prozessieren wuerde, denn du erfuellst ja offensichtlich nicht den kernbestandteil des Plagiats (die Arbeit eines anderen als deine eigene Ausgeben). Ich sehe in den Nacherzaehlen des Buchen keine Problematik, solange du nicht grosse Textstellen oder gar das ganze Buch mitlieferst.

    Im Prinzip ist das ganze Copyrightgehabe in der Community ehr eine Frage des Anstandes als des Gesetzes. Es gehoehrt sich einfach, dass, wenn man schon unerlaubter weise etwas Verwendet, man dem jenigen von dem es im Original stammt, eine Danksagung in den Credits einraeumt. Ich an deiner Stelle wuerde schreiben, das die Story deines Spieles frei nach dem besagten Buch von Herrn Hohlbein ist, und ihm im selben Atemzug fuer das inspirierende werk danken. Ich denke, dass dein Werk im Grossen und Ganzen wohl unter die Bezeichnung FanArt (die als solchen ja eigentlich auch illegal aber geduldet ist) fallen kann.

    Was das verwenden von textpassagen angent, und das gilt genau so fuer gerippte graphiken, Sounds und Musik aus kommerziellen Produkten (Buecher, CDs, Spiele, ROMs) ist es wohl das beste, sich auf den §57 UrhG zu berufen, d.h. auf den " Paragraphen ueber unwesentliches Beiwerk" im Urheberrecht, welcher besagt, das die weitergabe einer urheberrechtlich geschuetzten Schrift (das koennen also auch tontraeger usw usw sein .. ist halt gesetzestext) gestattet ist, wen sie als Teil der eigentlichen Weitergabe nur die Funktion unwesentlichen Beiwerks ausmacht. Wenn ihr also eine MP3 aus FFX verwenden wollt, so duerft ihr dies tun, solange ihn nicht versucht, mit dem Maker FFX nachzubauen, denn in diesem Fall waere es ja kein unwesentliches Beiwerk mehr, sondern essentieller Bestandteil. Solange ihr aber die Musik, Chipsets, Soundeffekts, was auch immer, duch beliebige andere austauschen koenntet, ohne euerem werk den sinn zu nehmen, duerft ihr diese sogar mit euerem Werk weitergeben, denn sie erfuellen nur den zweck unwesentlichen Beiwerks.

    In wiefern diese Argumentation vor Gericht standhaelt, ist natuerlich fraglich, denn letztlich liegt es immer am richter, wie er entscheidet, aber zumindest kann euch der §57 UrhG beruhigen, und ihr koennt euch dadurch rausreden, dass ihr den ebend in solcher weise (mis)interpretiert habt, ihr also versucht habt, euch kundig zu machen, und die Auslegung des gesetzes eine Aufgabe ist, die das allgemeine Verstaendnis von Recht ueber gebuehr beansprucht.

    Zusammenfassend kann man nur sagen, macht euch nicht so viel Gedanken. Wegen Uhrheberrechtsverletzungen, was Story, Graphik-Rips, Musik usw angeht ist die Wahrscheinlichkeit verschwindend gering, dass euch deswegen jemand verklagt. Im zweifelsfall koennt ihr euch aber immer noch auf den §57 UrhG berufen. Das einzige, weswegen man euch wirklich drankriegen kann, ist, dass ihr den Maker illegal benutzt. Aber da es sich hierbei um eine Auslaendische Firma handelt, ist die Wahrscheinlichkeit eines Juristischen Schlages aeusserst gering. Da ist es ehr wahrscheinlich, dass man euch drankriegt, weil ihr mit edonkey eine charts-mp3 nach der anderen gezogen hat. Abgeschreckt hat das allerdings noch fast niemanden..."
    Genauso Verhält es sich mit MP³ Dateien und sogar mit Schrift stücken.
    Also es ist nicht Legal aber auch nicht Legeal ,.... das ist die berühmte Gratwanderung......
    Wie du dich entscheidest ist deine Sache

    MfG StRuppthat

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