Zitat
Nach deutschem Recht ist eine Sache ein körperlicher Gegenstand (§ 90 BGB). Damit ist jede im Raum abgrenzbare Materie eine Sache, gleich ob fest, flüssig oder gasförmig; also beispielsweise auch Gas oder Wasser in Flaschen. Entscheidend ist jedoch die Verkehrsanschauung, nicht die Physik.
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