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Frau SupSek Dü
Diese Regelung stimmt schon so halb... aber eben nur halb:
Richtig ist, Nahrung wird mit dem verminderten Steuersatz der Mehrwertsteuer von 7% versehen. Richtig ist auch, eine Dienstleistung kostet 16%. Diese 16% wirken sich aber auf den Endverbraucher nicht aus.
Bei Fastfoodrestaurants wird die Dienstleistung zum Beispiel überhaupt nicht berücksichtigt. Wieso auch - ob man im Laden isst oder nicht, macht fast keinen Unterschied. Man schleppt sein Essen normalerweise selbst zum Tisch, benutzt kein Geschirr, das hinterher abgewaschen werden müsste usw. Es macht theoretisch also keinen Unterschied, ob man im Laden ist oder nicht (außer die angesprochene Tüte) - aber ich checke das gerne nochmal und lasse mir spaßeshalber mal Rechnungen mitgeben!
Bei mir im Café, wo ich gearbeitet habe, war es hingegen wirklich so, dass ein Stück Kuchen z. B. zum Mitnehmen weniger gekostet hat, als im Laden. Aber auch nicht wegen der Mehrwertsteuer, sondern weil Betriebskosten, wie z. B. der dazugehörige Abschwasch des Geschirrs etc. pp. hinzukommt. Zwar zahlt man sicherlich auch einen geringen Obulus für die Personalkosten, aber auch hier fallen nicht die 16% Mehrwertsteuer an, wie wenn man eine CD im Laden kauft. Aber auch hier kann ich meinen Chef gerne mal fragen, wie das genau ist.
Man zahlt ja in Deutschland nicht das Personal dirket für seine Dienstleistung - sonst bräuchte man ja keine Trinkgeldregelung (na ja, die in Deutschland ja eh keine Pflicht ist).
Allerdings: Ich denke mal, dass Sie Euch da nichts falsches im Studium beibringen... also lass ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Ich sage ja, bei Gelegenheit prüfe ich das quasi mal nach. So was macht ja auch immer wieder Spaß
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