Du meinst, dass die Droge an sich nicht schuldig ist, sondern sich in einem bestimmten Wirkungsgeflecht negativ auswirken kann. In einem anderen Wirkungsgeflecht kann sie sich möglicherweise auch positiv auswirken. Deshalb kann man nicht behaupten, dass die Droge schuld ist.Zitat von es
Aber wenn man "schuldig sein" nur noch auf Sachen anwenden kann, die an sich schuldig sind, dann verliert das Wort seine Bedeutung. Der Satz "der Tsunami ist schuld daran, dass ich meine ganze Familie verloren habe" wäre dann auch nicht mehr zulässig, da der Tsunami an sich ja nicht schuldig ist, der entsteht einfach im Meer irgendwo und hat nicht die böse Absicht, eine Familie zu töten. Was kann man dann überhaupt noch als "schuldig" bezeichnen? Also, was ist schon an sich schuldig?
Die Frage läuft darauf hinaus, ob nur handelnde Subjekte (also z.B. derjenige, die sich für die Droge entschieden hat) als "schuldig" bezeichnet werden dürfen. Ich glaube nicht, denn tatsächlich wird das Wort "schuldig" nun einmal auch für die wichtigsten Teile im Wirkungsgeflecht gebraucht, die zum Resultat beigetragen haben - so wird der Tsunami und im andern Fall auch das Cannabis halt als (mit)schuldig bezeichnet. Dies ist der alltägliche Gebrauch des Wortes, und diesen Gebrauch sollte man bei der Definition des Wortes berücksichtigen.
Du sagst weiter, dass die staatliche Drogenaufklärung besser informieren sollte, damit man auch genau weiss, wofür man sich entscheidet. Die Drogenaufklärung soll weniger einseitig sein, denn einseitige Information wirkt nicht glaubwürdig. Damit bin ich einverstanden.
Du sagst ja selbst, Drogen können einem Gutes tun. In einer solchen Situation kann man ja auf jeden Fall behaupten, dass es unter anderem der Droge zu verdanken ist, dass es mir jetzt besser geht.Zitat
Andererseits können Drogen einem auch Schlechtes tun. Und in einer solchen Situation kann man parallel dazu auf jeden Fall behaupten, dass es unter anderem der Droge zuzuschreiben ist, dass es mir jetzt schlechter geht.
Verstehst du? Natürlich hat sich der Drogenkonsument selber für die Droge entschieden und ist deswegen auf jeden Fall schuldig, und trotzdem kann die Droge zumindest als mitschuldig bezeichnet werden - auch wenn sie an sich nur da ist. Und zwar, weil sie in einem negativen Wirkungsgeflecht wesentlich mitgewirkt hat, das zur Psychose und schlussendlich zum Selbstmord geführt hat.