Zitat Zitat von Bauzi
Rechtliche Lage:
Du darfst den Rom besitzen wenn du das Original für den GBA hast.
Du darfst den Rom 24 Stunden auf deiner Festplatte haben, wenn du das Original NICHT hast.
Du darfst nicht Copywright geschützten Dinge darauß ohne zu fragen nehmen, aber es stört niemanden.
Zweiteres ist ein Gerücht der Rom-Seiten, bei den anderen weiß ich nicht, obs stimmt.
nagut, das Letzte auf jeden Fall, aber der erste Punkt is das Ding.

Ich meine, dass es vollkommen egal ist, ob man das Original besitzt, da Roms ausschließlich für die Entwickler bestimmt sind und nicht für andere. Demnach ist es so oder so verboten.