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Thema: [ALT] RPGMaker-Projekt Planungsthread

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Red Dragon
    Wenn er dir das sagt, müsste er ins Gefängniss, denn das ist Illegal (macht jeder interessierten keinen, sollte aber mal gesagts sein, damit einem das schlecht Gewissen unnötigen Quälen kann)
    Ganz richtig, zumal ich mir der Rechtslage bezüglich Romz nicht ganz sicher bin. Ich besitze das Originalspiel. Weiß nicht, ob es dann erlaubt ist, auch einen Rom dazu zu besitzen.
    Wobei ich tatsächlich nix davon auf der Platte habe.^^

  2. #2
    Zitat Zitat von Eisbaer
    Ganz richtig, zumal ich mir der Rechtslage bezüglich Romz nicht ganz sicher bin. Ich besitze das Originalspiel. Weiß nicht, ob es dann erlaubt ist, auch einen Rom dazu zu besitzen.
    Wobei ich tatsächlich nix davon auf der Platte habe.^^
    Rechtliche Lage:
    Du darfst den Rom besitzen wenn du das Original für den GBA hast.
    Du darfst den Rom 24 Stunden auf deiner Festplatte haben, wenn du das Original NICHT hast.
    Du darfst nicht Copywright geschützten Dinge darauß ohne zu fragen nehmen, aber es stört niemanden.

  3. #3
    Zitat Zitat von Bauzi
    Rechtliche Lage:
    Du darfst den Rom besitzen wenn du das Original für den GBA hast.
    Du darfst den Rom 24 Stunden auf deiner Festplatte haben, wenn du das Original NICHT hast.
    Du darfst nicht Copywright geschützten Dinge darauß ohne zu fragen nehmen, aber es stört niemanden.
    Zweiteres ist ein Gerücht der Rom-Seiten, bei den anderen weiß ich nicht, obs stimmt.
    nagut, das Letzte auf jeden Fall, aber der erste Punkt is das Ding.

    Ich meine, dass es vollkommen egal ist, ob man das Original besitzt, da Roms ausschließlich für die Entwickler bestimmt sind und nicht für andere. Demnach ist es so oder so verboten.

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