Zitat Zitat von Eisbaer
Ganz richtig, zumal ich mir der Rechtslage bezüglich Romz nicht ganz sicher bin. Ich besitze das Originalspiel. Weiß nicht, ob es dann erlaubt ist, auch einen Rom dazu zu besitzen.
Wobei ich tatsächlich nix davon auf der Platte habe.^^
Rechtliche Lage:
Du darfst den Rom besitzen wenn du das Original für den GBA hast.
Du darfst den Rom 24 Stunden auf deiner Festplatte haben, wenn du das Original NICHT hast.
Du darfst nicht Copywright geschützten Dinge darauß ohne zu fragen nehmen, aber es stört niemanden.