In dem Fall würde ich gerne mal wissen, was für klare Beweise es dafür denn gibt. Die Chatlogs und die Quitmessage beweisen lediglich, daß sie für den Spruch verantwortlich ist, aber nicht, daß sie auch die Anrufe getätigt hat. Und die Beweise, die dafür vorliegen, müssen ja ziemlich erdrückend sein, hmm.Zitat von Soheil
Ich gehe mal davon aus, daß der Anrufer eine Frau gewesen sein muß, sonst würde sie ja schonmal gar nicht in Frage kommen.
Staubsaugervertretervergleich?Zitat