Zitat von Pik
um das mal zu klären
Man darf sich eine sicherheits kopie erstellen auch wen man einen kopierschutz umgeht aber man muss das original spiel besitzen wobei das bei spilen die älter als 7 jahre sind egal ist da das copiright wen es nicht erneuert wurden elischt dh spiele die älter sind als 7 darf man brennen wie man will (ich glaube da war § 138 abschnit 2 bgb oder bgsb )