Ich wurde gebeten nen Thread im L&K aufzumachen, wahrscheinlich damit mein Vorschlag nicht nur intern sondern auch öffentlich von vorne bis hinten widerlegt wird
Najut...let the carnage begin !___!
*copy and paste*


Ich erinnere mich düster daß es mal angesprochen wurde und aus irgendeinem Grund wieder verworfen ward...aber egal, mein letzter Amtsbesuch hat mich inspiriert >__>


Thema beglaubigte Kopien: Wärs nicht möglich eine amtlich/notariell beglaubigte Perso-Kopie dem Bürgen über den Postweg zukommen zu lassen? Bei Soheil wäre das doch zB möglich da er seine Addi eh im Impressum stehen hat und Mehrarbeit ist das wohl auch nicht (Ich bezweifele arg, daß sofort Dutzende User diese Möglichkeit in Betracht zögen, denn sie kostet ja Geld und man muß sich ja dafür bewegen )

Leider bin ich nicht über die Rechtslage informiert aber ich bin ziemlich sicher daß man nur seinen eigenen Perso beim Amt hinlegen kann, einen anderen nur mit schriftlicher Vollmacht. Und selbst wenn da ne beglaubigte Kopie eines fremden Persos beim Bürgen eintrudelt müßte doch auch wieder die altbekannte Haftung des Inhabers und nicht des Forenbetreibers greifen, oder nicht?
Fälschen is bei sowas eher schwierig und außerden verdammt strafbar (Urkundenfälschung oder so)...öhm...genau. Auch dies ginge wieder gegen den Ersteller der Fälschung und nicht gegen den Forenbetreiber.

Anmerkung: Eine beglaubigte Kopie erkennt man an laut Wikipedia wiefolgt:

Zitat Zitat
Beglaubigte Kopie
Unter dem Begriff Beglaubigung wird aber auch eine andere amtliche Bestätigung verstanden. Mit der Beglaubigung wird öffentlich bestätigt, dass eine Abschrift inhaltlich mit der Vorlage identisch ist.


Beglaubigung eines mehrseitigen Dokuments (Muster)Der Beglaubigungsvermerk enthält in diesem Fall

1. die Feststellung, dass die beglaubigte Abschrift/Kopie mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt,
2. die genaue Bezeichnung des Schriftstückes, dessen Abschrift/Kopie beglaubigt wird,
3. den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.

Bei mehrseitigen Dokumenten genügt es, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (zum Beispiel schuppenartig) übereinandergelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
Quelle (Wie ging nochmal der wiki-Tag? >__>)

Wenn sich jemand über die Rechtslage genauer auskennt, bitte reinschreiben, ansonsten werde ich mich die Tage nochmal direkt beim Amt erkundigen wenn ich meinen neuen Perso abhole. Auf den ersten Blick zumindest scheint mir diese Möglichkeit noch recht vielversprechend o_O