Zitat von Vincent D. Vanderol
Najo, jedenfalls bin ich hier schon irgendwie mit meinem Latein am Ende, jedoch habe ich noch eine interessante Passage auf meiner "Lieblingsseite" (>__>) gefunden bezüglich der Konsequenzen von Jugendschutzverletzungen im Netz...
Der Abschnitt besagt daß selbst wenn eine Jugendschutzverletzung vorläge, ein Hinweis seitens der zuständigen Behörden an den Betreiber erfolgt und dieser dann die Möglichkeit erhielte, eben diese Verletzungen zu beseitigen. Dies hätte keinerlei weiteren Konsequenzen für den Betreiber.
Erst wenn dies nicht wahrgenommen wird, würden strafrechtliche Konsequenzen folgen also ist der Betreiber diesbezüglich schonmal gut abgesichert.
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