Zitat von GSandSDS
Eine Kopie kann man von einem Richter, einer entsprechenden Amtsstelle oder von einem Pfarrer, Priester oder dementsprechenden Mitarbeiter beglaubigen lassen. Im Prinzip kommt dann ein Stempel mit den entsprechenden Insignien auf die Kopie. Eine beglaubigte Kopie sagt aber nur aus, dass die Kopie authentisch ist, die Kopie also nicht gefälscht wurde, sondern vorher geprüft wurde, dass sie mit dem Original übereinstimmt. Sie sagt nichts über das Original aus. Also eine beglaubigte Kopie sagt z.B. nichts darüber aus wessen Ausweis das nun ist. Der vom Papa oder von einem selbst oder vom Onkel oder was auch immer.
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