VIII. Zusammenfassung
c Die telemediale Verbreitung von pornografischen, indizierten
und sonstigen offensichtlich schwer jugendgefährdenden
Inhalten ist nur dann zulässig, wenn eine Alterskontrolle
erfolgt, die die Volljährigkeit der Nutzer wirksam
feststellt und das Risiko einerWeitergabe von Zugangsdaten
ausreichend minimiert.
....
Diese Persocheck-Systeme gewährleisten keine zuverlässige
Altersprüfung (Identifizierung). Es findet aber auch
keine sichere Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang
statt. Die Multiplikation und Weitergabe einmal generierter
Zugangsdaten ist bei all diesen Systemen problemlos
möglich.
ich denke, das ist das eigentliche Problem, bei allen Systemen, egal wie sicher sie sind, und das ist auch das, was ich schon duzendmal hier gesagt habe, das trifft auch auf den Zugang der CTler zu.
Solange die Betreiber also nicht in der Lage sind, bei jedem Nutzungsvorgang sicherzustellen, daß es sich auch wirklich um den legitimen Benutzer handelt, dürft ihr keine pornographischen oder indizierten Inhalte posten.
Und wenn ihr das sowieso nie vorhattet, hat sich das ganze AVS erledigt und ihr könntet den Zugang theoretisch jedem, den ihr für reif genug haltet, ohne großes Gedöns gewähren.