Werte Damen und Herren,Zitat von Daen vom Clan
hiermit bestätige ich, dass die Klage gegen meinen werten Parteigenossen Daen von Clan, der von einer unserer Konkurrenzparteien der unlauteren Wahlwerbung bezichtigt und darauffolgend lt. Artikel 210 Abs. 2 des Kingdomverfassungsgesetzes angeklagt wurde von jeder Schuld freigesprochen wurde.
Als Grund nannte Richter Soheil "Mangelnden Tatbestand" und tat die Ansicht kund, das genannte Gesetz verbiete nicht die von Hernn von Clan getätigte Aktion der Wahlwerbung.
Oder kurz nä-nä-nä-nä-nääää-nääää
Ich glaub, ich setz noch einen drauf:
Sollten sowohl Wohan als auch Spliffy beide über 30 Stimmen bekommen, so werde ich mich Wohan im Kampfe gegen Alzis Atomchili, das einen unerschütterlichen Lachsen in die Knie gezwungen hat, anschließen.
(ja, so langsam kann man mir glaube ich die Arroganz verzeihen, dass ich nun auch annehme, die Wahl voll zu gewinnen... ich gestehe auch, dass bereits ein... Mog-Ava... existiert.)
Kommt Leute.
Ich will, dass sich noch IRGENDETWAS tut.![]()