"Da es üblich ist, dass einem bei der Bundeswehr die Haare kurz geschnitten werden und dies eine erhebliche Verletzung in mein Persönlichkeitsrecht ist und laut Strafgesetzbuch ohne Einwilligung als Körperverletzung gilt, bitte ich darum, mich vom Wehrdienst freizustellen. Andernfalls wird es eine Anzeige wegen der besagten Körperverletzung geben."
Sollte man nicht machen. Da gabs mal Probleme bei einem Bekannten. So doof sind die scheinbar nicht mehr und prüfen die eingehenden Dinger auf bereits vorhandene Schreiben in der Datenbank. Dann gibt es zwar die Chance, ein neues zu verfassen, aber der Glaubwürdigkeit hilft es nicht wirklich weiter.Zitat