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Thema: Ü18-Zutrittsalternative per Kreditkarte

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  1. #10
    Zitat Zitat von Dante
    Von meiner Seite aus ist es jedoch da letzte mal, das ich mich zu dem Thema äußern werde, da mir der Spass am Ü18 Forum hier derbe vergangen ist, weil mir mittlerweile das ganze Pseudocummunityfreundliche Gesülze auf die Nüsse geht.
    Weißt du? Ich habe gestern allein 4,5 Stunden mit dem Erstellen des FAQs verbracht.
    Und vorher habe ich mir die Finger fast 2 Monate wund getippt, damit wir überhaupt an ein Ü18 Forum kommen. In diesen 2 Monaten sind wir so ziemlich jede Möglichkeit, wie User ohne großen Aufwand und mit größter Rechts-Sicherheit als volljährig ausgemacht werden können, durchgegangen.
    Das bedeutet, dass ich (und andere) seit 2 Monaten sehr viel Zeit (und ich rede hier von mindestens einem Dutzend Stunden!) von unserer Freizeit dafür geopfert haben, damit dieses Forum überhaupt zu stande kommt.

    Ich erwarte von dir dafür keinen Dank, aber wenn du mir hier "Pseudocummunityfreundliche Gesülze" vorwirfst, komme ich mir schon derbe vera.rscht vor!
    Zitat Zitat von Dante
    wie schon im Ü18Thread tausendmal erwähnt, gibt es die Möglichkeit, ...
    [...]
    Denn wenn der werte Herr Soheil sich mal auch nur annähernd die Mühe gemacht hätte,
    Und wie ich schon in jenem Thread gesagt hatte:
    Macht bitte für jedes Verfahren ein eigenes Thread auf!
    Wenn du aber nicht darauf hörst und lieber in dem Thread deine Show abziehst, ist das dein Problem!
    Ich verstehe sowieso nicht, weshalb du, nach dem du bereits den Geldkarten eröffnet hattest, noch einmal in diesem Complaining-Thread reingegangen bist!

    Und ja! Ich lese mir diesen blödsinnigen Beschwerde-Thread nicht durch, weil ich weiß Gott auch besseres zu tun habe als mir einen 350 Posts langen Thread durchzulesen, bei dem nichts rum kommt und in dem jeder Post vor Vorwürfen und Selbstmitleid trieft!

    Zitat Zitat von Dante
    Denn wenn der werte Herr Soheil sich mal auch nur annähernd die Mühe gemacht hätte, die Vorschläge für alternativ-Verfahren durchzulesen, hätte man die Diskriminieren verhindern können, denn es ist natürlich eine Diskriminierung, was sollte es denn bitteschön sonst sein?
    Dann ist es also auch Diskriminierung, wenn du nicht ins Interne darfst?
    Das ist ein nicht kommerzielles Projekt und du zahlst keinen müden Cent dafür, dass du dieses Angebot nutzen darfst!
    Wir sind dir keine Erklärungen schuldig und können soviele Interne und unsichtbare Foren erstellen wie wir wollen - und auch bei der Namensgebung müssen wir uns in keinsterweise bei dir rechtfertigen!

    Und:
    Ja! Das ist ne Feuertaufe*!
    Ich reiße mir doch nicht den Hintern auf und lasse mich dann zum Affen machen!
    Hiermit sperre ich dich 3 Monate für's Ü18 - ganz egal ob du schon vorher durch ein Verfahren nachweisen kannst, dass du volljährig bist.


    Zitat Zitat von Dante
    wie schon im Ü18Thread tausendmal erwähnt, gibt es die Möglichkeit, seine Volljährigkeit per Kreditkarte zu beweisen, der Forenbetreiber benötigt dafür ledigliche (meines Wissens) einen Vertrag mit dem Kreditkarteninstitut,...
    [...]
    Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie aufwendig so ein Vertrag ist, ....
    Kannst du dich bitte darüber informieren, wieviel ein solcher Vertrag kostet und wo man eine solche erhält?
    Kann das jede Privatperson tun oder muß man Gewerbe-Treibender (das sind wir nämlich nicht) sein?
    Welche zusätzliche Konsequenzen in rechtlicher und datenschutztechnischer Sicht können daraus erwachsen?
    (Nein, ich werde das nicht tun. Du willst dieses Verfahren, also mußt DU dich auch dahnter klemmen. Genauso wie ich mich hinter das Bürgschaftssystem geklemmt und es durchgesetzt habe!)
    Zitat Zitat von Dante
    Der Vorteil der Kreditkarte ist, daß es (wenn dieser Vertrag einmal besteht) so gut wie keinen Aufwand mehr macht, man muß nur eben den Eingan der Zahlung auf dem Kontoauszug überprüfen und fertig.
    Diese Verfahren ist rechtlich genauso sicher, wie das Bürgschaftssystem, da der Inhaber der Kreditkarte in vollem Umfange für deren Gebrauch bzw. Mißbrauch zu verantworten ist, eben genauso, wie es ein Bürge wäre.
    Hmm...
    Angenommen eine andere Person (z.B. der Vater) benutzt seine Kreditkarte um einem User den Zugang zum Ü18 zu ermöglichen.
    Wer ist für den Fall zu belangen, dass dieser User minderjährig ist?
    Das Kingdom, weil es nicht die Identität ausführlich überpüft hat/von vornherein nicht überprüfen konnte?
    Oder der "Betrüger"?
    Welche Sicherheitsbarrieren muß man beachten/errichten, damit das Kingdom auf der sicheren Seite steht?
    Welche rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen entstehen für den Empfänger der Kreditkarten-Gelder und das kingdom durch diese (kleinen) Beiträge?
    Können diese Gelder als Spende angesehen werden und uns zum Verhängnis werden?
    Oder kann man uns das Betreiben eines Gewerbes vorwerfen, weil wir "Gebühren" nehmen?

    Und vor allem:
    Wie hoch ist der Aufwand für den Kontrolleur des Kreditkarten-Verfahrens?
    Was muß er konkret tun?

    Geändert von Soheil (01.09.2005 um 10:51 Uhr)

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