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Deus
Es gibt leider schlechte Nachrichten wegen der "Beglaubigte Kopien"-Methode.
Eine unsere Mitarbeiterinnen hat mit dem Jugendschutz Kontakt aufgenommen und unser Konzept dort vorgestellt.
Leider wurde das Konzept mit dem "Beglaubigten Kopien" abgelehnt. 
Hier findet ihr die entsprechende Mail:
Sehr geehrte Frau B*****,
vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Bearbeitung leider etwas länger
gebraucht hat. Aber ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen kann!
Sie haben Recht: Sobald jugendschutzrelevante Inhalte verbreitet werden, ist
der Anbieter des Angebotes verpflichtet, diese durch ein
Altersverifikationssystem geschützt in eine geschlossene Benutzergruppe zu
stellen:
Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) können
bestimmte unzulässige Inhalte (z.B. einfache Pornografie) in Telemedien nur
dann verbreitet oder zugänglich gemacht werden, wenn von Seiten des
Anbieters sichergestellt ist, dass nur Erwachsene darauf zugreifen können.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat als zuständige
Medienaufsicht im Rahmen der ihr obliegenden Kompetenz Anforderungen auf
Grundlage der gesetzlichen Regelungen formuliert.
Nach Auffassung der KJM ist dabei eine wirksame Altersverifikation in zwei
Schritten sicherzustellen: Erstens durch eine Volljährigkeitsprüfung, die
über einen persönlichen Kontakt erfolgen muss; zweitens durch
Authentifizierung bei jedem weiteren Aufruf des Angebotes, um das Risiko der
Weitergabe von Zugangsdaten an Minderjährige wirksam zu minimieren.
Die KJM hat verschiedene Unternehmenskonzepte zu geschlossenen
Benutzergruppen - eine entsprechende Umsetzung im Regelbetrieb vorausgesetzt
- geprüft und akzeptiert (siehe hierzu auf der Website der KJM unter
http://www.kjm-online.de/public/kjm/...ow_1=91,85,56). Weitere
Konzepte, die der KJM vorgelegt wurden oder noch werden, können mit der
gleichen Einschätzung rechnen, wenn sie das gesetzlich geforderte
Schutzniveau des JMStV erreichen.
Die KJM hat darüber hinaus klar signalisiert, dass Systeme nicht akzeptiert
werden, die vorgeben, die Volljährigkeit eines Nutzers lediglich an Hand
einer anonym eingegebenen Personalausweisnummer feststellen zu können. Dies
gilt auch für erweiterte Personalausweisprüfvarianten, bei denen der Zugang
erst nach vorheriger Registrierung des Nutzers gewährt wird.
Weitere Einzelheiten finden Sie auch auf der Homepage von jugendschutz.net
(www.jugendschutz.net, dort geschlossene Benutzergruppe) und der
Onlinepräsenz der KJM
(http://www.kjm-online.de/public/kjm/...?show_1=85,56).
Andere Systeme oder Überlegungen wurden noch nicht als sicher anerkannt; bei
der von Ihnen dargelegten Variante sind vor allem zwei Dinge zu beachten:
zum einen ist auch eine amtliche/notarielle Beurkundung mit nicht ganz
unerheblichen Kosten verbunden. Zum anderen kann dieser Vorgang niemals
einen vergleichbaren Schutzstandard bieten wie die geprüften Systeme. Denn
begalubigt wird immer nur, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Dann ist dadurch aber nichts gewonnen und es gilt das bereits zur Eingabe
der Personalausweisnummer oben Gesagte. Ich fürchte also, wenn ein Bereich
"Erotik und Sex" errichtet wird, kommen Sie an den relativ teuren Varianten
nicht vorbei.
Zur Haftung der Forenbetreiber:
In rechtlicher Hinsicht trifft den Betreiber einer Plattform eine mittelbare
Verantwortlichkeit für die niedergelegten Inhalte. In der Regel ist er zum
Handeln verpflichtet, wenn er Kenntnis von den unzulässigen Inhalten erlangt
hat. Ob ein Betreiber Kenntnis hat, ergibt sich dabei grundsätzlich aus dem
Kontext. Indizien dafür können zum Beispiel eine Bewertung oder
Kommentierung der Inhalte sein oder aber wohl auch eine Bereitstellung einer
bestimmten Rubrik, etwa einer solchen für "Pornografie".
Also: bestimmt keine ganz schlechte Idee, aber sicher nicht ausreichend -
leider.
Mit freundlichen Grüßen
...............
jugendschutz.net
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