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Ehrengarde
Das Blöde ist: Hat eine DVD einen Kopierschutz, ist nichtmal mehr eine Sicherungskopie erlaubt (EDIT: Doch, ist erlaubt^^. Man darf den Kopierschutz dabei NICHT umgehen, Sorry für die falsche Info^^). Und der Film auf der Festplatte wird rechtlich gesehen als Sicherungskopie angesehen... Auch wenns für private Zwecke ist, rein theoretisch könnte dir dann die Filmindustrie an den Kragen gehen...
Öhm... Ich will den Thread kurz für meine eigene Frage missbrauchen^^: Ist es eigentlich erlaubt, eine kopiergeschützte DVD mit Hilfe eines Recorders aufzuzeichnen? Ich weiß, dass analoge Kopien von Musik-CDs erlaubt sind, aber sind die auch im Bezug auf Filme erlaubt? Würde mich mal interessieren...
Geändert von Manuel (26.08.2005 um 12:30 Uhr)
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