Also, den Gerichtsentscheid mit der Kreditkartensache selber habe ich nicht gefunden, allerdings etwas dazu. Laut der Seite Internetrecht reicht ein Alterverifikationssystem (AVS) der Stufe 3 aus, um gerichtlich abgesichert zu sein.
Zitat Zitat
Aus Sicht von jugendschutz.net, die durch die oberste Landesbehörde eingerichtete gemeinsame Stelle nach § 17 JMStV, dürfte ein AVS der sogenannten Sicherheitsstufe 3 ausreichend sein. (http://jugendschutz.net/AVS-andereAuffassung.html)
Die Stufen sind wie folgt definiert.

Stufe 0 = Bloßes klicken auf "Ja, ich bin 18"
Stufe 1 = Angabe der Personalausweisnummer
Stufe 2 = Angabe der Personummer mit Bankdatenabgleich
Stufe 3 = Angabe der Personummer mit Kreditkarten- und Bankdatenabgleich
(Quelle: Google)

Folglich dürfte die Sache mit der Kreditkarte sicher sein. Wetten würd ich darauf aber nicht, bevor ich den Gerichtsentscheid nicht im Wortlaut gesehen habe. Das Ding muß doch irgendwo zu finden sein ...