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Thema: Neues Forum - Ü18...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat
    Juristisch-rechtlich gesehen sind einzig und allein Links und Bilder zu gewaltverherlichenden bzw. sexuellen Äkten und Thematiken nicht erlaubt.
    Diskussionen über bspw. Splatter und sonstige Gore Movies sind in keinsterweise gefährdend oder gar verboten. Dazu fällt der Punkt mit den staatlichen Schwierigkeiten weg.
    Das glaubst auch nur du. Pornographie bezog sich früher auf rein schriftliche Angebote. (Erotikbücher sind keine Seltenheit)
    Kennst du die Biographie von Michaela Schaffrath (Gina Wild)? Diese ist afaik mit Altersfreigabe ab 18 Jahren versehen worden und ist nur Schrift ohne Bild, soweit ich weiß.

  2. #2
    Zitat Zitat von Ynnus
    Das glaubst auch nur du. Pornographie bezog sich früher auf rein schriftliche Angebote. (Erotikbücher sind keine Seltenheit)
    Kennst du die Biographie von Michaela Schaffrath (Gina Wild)? Diese ist afaik mit Altersfreigabe ab 18 Jahren versehen worden und ist nur Schrift ohne Bild, soweit ich weiß.
    Ich kenne die Biographie nicht. Jedoch glaube, das dieses Forum etwas gehobener sein sollte als irgendein primitiver Eintrag. Oben sprach man von Diskussionen über obszöse Thematiken und nicht von dreckigem Müll, welches nur von Perversität sprotzt! Vermutlich hatte dieser Text auch ein Verherlichung oder Textstellen welche zur Manipulation führen könnten.

    @Dhan:

    Ein Schutzregelwerk ist eines Sammlung aus bestehen Regeln und Rechten für das Sicherheitsrecht bzw. des Privatrechts. Die Akzessorietät ist die Verpflichtung, welche nur in Verbindung mit einer anderen besteht. Im Sinne der Privatsphäre, welche der User sich verpflichtet, das er volljährig ist durch die Vorweisung eines Vertrages zur Übereinstimmung des Willens.
    Klar stehen die Chancen gut, das ein geistiges Niveau nicht allzu hoch sein kann, bei einem Volljährigen. Dies sieht man ja nur zu gut im realen Leben.
    Jedoch bezog sich dies wohl mehr auf Adoleszensprobleme welche irgendwelche, unerfahrene, dreizehn Jährige schildern bzw. erjammern.
    So wie ich das Ganze interpretiert habe....

    Ich habe eine Frage.
    Würde eine Warnung nicht reichen, das man sich hierzu für Mündigkeit bereit erklärt?
    Ich weiss dies aus einem schweizer Forum, welch' die Jurisprudenz dies erlaubt. Sobald sich einer für achtzehnjahre ausgiebt, basiert das ganze auf Selbstverantwortung und ist nicht Strafbar! Aber in Deutschland ist alles viel strenger und der Staat erlaubt einem einen viel kleineren Spielraum.......

    Geändert von Wolfsklang (15.08.2005 um 14:12 Uhr)

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