Ich denke in dem Fall liegt der Straftatbestand schon beim Anbieter, hier also die freien Internetradios, die entsprechend ohne Lizenz die Musik im Netz spielen. Du selber nimmst ja nur das auf, was du dort höhrst; wenn das nicht aus legaler Quelle stammt und du als Nutzer nicht darauf hingewiesen worden bist, bist du theoretisch von jeglicher Schuld freigesprochen, da eine Informations seitens des Anbieters über die Legalitätsverhältnisse fehlt.Zitat von Chibi
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