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  1. #1
    Die ganze Kritik an einem anderen Rechtssystem lässt sich mit der ziemlich arroganten Haltung in der Entwicklungshilfe vergleichen. Aber Gemach: Während des gesammten 18.Jahrhunderts wurden Homosexuelle in Europa verfolgt (England, Frankreich, Niederlanden... also keine katholischen Kerngebiete) In Preussen (und damit im späteren Deutschland) wurde die Todesstrafe für Homosexualität erst 1794 abgeschafft, von Steinzeit kann da also keine Rede sein. An Stelle der Todesstrafe trat der Paragraph 175, der die Strafverfolgung und Inhaftierung von Homosexuellen erlaubte (u.a. auch in forensischen Psychiatrien ->Eugenik) . Dieser Paragraph wurde erst 1994 (!) abgeschafft. Von dem her wäre ich vorsichtig mit meinen Urteilen, zumal es (noch) keine Diskussion über die Menschenrechtslage von Homosexuellen gegeben hat (Exekutionen verstossen nicht gegen ein Menschenrecht).

  2. #2
    Zitat Zitat von Rübe
    Die ganze Kritik an einem anderen Rechtssystem lässt sich mit der ziemlich arroganten Haltung in der Entwicklungshilfe vergleichen. Aber Gemach: Während des gesammten 18.Jahrhunderts wurden Homosexuelle in Europa verfolgt (England, Frankreich, Niederlanden... also keine katholischen Kerngebiete) In Preussen (und damit im späteren Deutschland) wurde die Todesstrafe für Homosexualität erst 1794 abgeschafft, von Steinzeit kann da also keine Rede sein. An Stelle der Todesstrafe trat der Paragraph 175, der die Strafverfolgung und Inhaftierung von Homosexuellen erlaubte (u.a. auch in forensischen Psychiatrien ->Eugenik) . Dieser Paragraph wurde erst 1994 (!) abgeschafft. Von dem her wäre ich vorsichtig mit meinen Urteilen, zumal es (noch) keine Diskussion über die Menschenrechtslage von Homosexuellen gegeben hat (Exekutionen verstossen nicht gegen ein Menschenrecht).
    Und der 209er in Österreich, ist 2002 erst abgeschafft und durch ein Gummigesetz ersetzt worden - Nachdem der EU-Gerichtshof geklagt hat. Die nach 209er verurteilten sitzen aber immer noch. Ich will nicht behaupten, dass wir hier ein Paradies der Gleichheit und Gerechtigkeit aufgebaut haben, aber wir sind zumindest versucht, dorthin zu kommen während sich gewisse Arabische Staaten damit begnügen, mittelalterliche Gesetze ohne die geringsten Anpassungen auf die heutige Welt umzulegen.
    Selbst wenn man die Schwierigkeiten, welche dabei notwendigerweise entstehen gnädigerweise übersieht, so bleibt doch noch übrig, dass der Iran, Saudi-Arabien, die kleinen islamischen Staaten in Südostasien und die anderen Scharia-Staaten täglich scheitern, ihren Bürgern Rechtssicherheit zu gewähren. Sieh dir allein nur mal die Zahl an widersprüchlichen Fathwas an, welche Rechtsgelehrte tagtäglich ausspucken.
    Oder, wenn die Kritik noch fundamentaler werden sollte: Vergleiche mal die Zahl an Kritkern, welche jedes neue Gesetz hier anzieht und suche dann mal nach einer ähnlichen Resonanz vonseiten der Muslims angesichts einer neuen Fathwa.

    Sexualpolitik war auch eher ein Gebiet, auf dem sich die bürgerlichen Gesellschaften auszeichnen wollten da sie ihr "gesundes Sexualleben" als Zeichen ihrer moralischen Überlegenheit über den 'verkommenen Adel' nahmen. Nebenbei hatten sie auch schon die Protoeugenikvorstellungen aus denen sie Motivation für den Erlass solch wundervoll nutzloser Gesetze zogen. Die Katholiken glaubten noch, das eine anständige Buße und ein "Leben im Sinne des Herren" Homosexuelle potentiell heilen würden. Todesstrafe war da wohl nicht immer vornöten - so meint zumindest Foucault. Natürlich war der Herr extrem genug, um den Stand der Bürger für bald alle Übel der Menschheit verantwortlich zu machen aber seine Bücher sind in ihrer Beweisführung schlüssig genug verfasst.

  3. #3
    Zitat Zitat von Ianus
    Und der 209er in Österreich, ist 2002 erst abgeschafft und durch ein Gummigesetz ersetzt worden - Nachdem der EU-Gerichtshof geklagt hat. Die nach 209er verurteilten sitzen aber immer noch
    Könnte man die zwei, drei Nicht-Ösis im Forum vielleicht mal über den "209er" aufklären?
    Choong says: Reality! Why don't you leave us dreamers alone?

  4. #4
    Zitat Zitat von Shinigami
    Könnte man die zwei, drei Nicht-Ösis im Forum vielleicht mal über den "209er" aufklären?
    Gesetzestext:
    Zitat Zitat
    Eine Person männlichen Geschlechts, die nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres mit einer Person, die das vierzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, gleichgeschlechtliche Unzucht treibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
    Nun ersetzt durch § 207:
    Zitat Zitat
    § 207 b Strafgesetzbuch: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

    § 207b.(1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

    (2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

    (3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
    Geändert von Skar (12.08.2005 um 17:06 Uhr)

  5. #5
    Zitat Zitat von Shinigami
    Könnte man die zwei, drei Nicht-Ösis im Forum vielleicht mal über den "209er" aufklären?
    Volljährige Schwule, die (konsensuellen) Verkehr mit unter 18-Jährigen hatten konnten dem nach für eine Periode zwischen 6 Monaten und 5 Jahren eingelocht werden wenn irgendjemand nichts besseres zu tun hatte, als die beiden bei der Polizei zu verpfeiffen. Nannte sich „Gleichgeschlechtliche Unzucht" und galt ausschließlich für männliche Homosexuelle. Lesben und Heterosexuelle rechnete man in das gewöhnliche Schutzalter.

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