Volljährige Schwule, die (konsensuellen) Verkehr mit unter 18-Jährigen hatten konnten dem nach für eine Periode zwischen 6 Monaten und 5 Jahren eingelocht werden wenn irgendjemand nichts besseres zu tun hatte, als die beiden bei der Polizei zu verpfeiffen. Nannte sich „Gleichgeschlechtliche Unzucht" und galt ausschließlich für männliche Homosexuelle. Lesben und Heterosexuelle rechnete man in das gewöhnliche Schutzalter.Zitat von Shinigami