Wie unter anderem bei der Telepolis dargelegt, wird es ab dem 1. Januar 2007 eine Rundfunkgebühr auch für Computer mit Internetzugang geben. Allerdings dürfte sich für die meisten Privatnutzer wenig ändern: Wer schon für ein TV-Gerät Gebühren zahlt, bleibt von weiteren Gebühren für einen oder mehrere PC verschont. Getroffen werden dagegen in erster Linie Unternehmen und Behörden, die oft über tausende Arbeitsplätze mit Internetzugang verfügen: Gewerbliche Nutzer müssen im Gegensatz zu privaten Nutzern für jedes einzelne Gerät zahlen - auch wenn Arbeitnehmer, welche fernsehen am Arbeitsplatz erlauben, eher schwer zu finden sein dürften

..
... Die Begründung für die Gebühr auch auf Computer mit Internetzugang liegt im übrigen nicht in der Möglichkeit von TV-Karten, da jene schon vorher gebührenpflichtig waren, und auch nicht in den Webauftritten der öffentlich-rechtlichen Sender - sondern in der Möglichkeit, auch mit einem normalen PC ohne TV-Karte das reguläre öffentlich-rechtliche TV- und Radioprogramm zu empfangen. Ob dies allerdings wirklich rechtens ist, darüber darf durchaus gestritten werden, denn eigentlich dürfen die öffentlich-rechtlichen Sender nur für diese Sachen Gebühren erheben, zu deren Ausstrahlung sie gemäß Rundfunkmedienstaatsvertrag verpflichtet sind. Dieser jedoch sieht keine Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Sender zur Sendung von Internet-Livestreams vor, womit etwaige Angebote in diese Richtung als freiwillige Zusatzleistung gewertet werden könnten, nicht jedoch als zwingend gebührenpflichtig.
...