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Thema: Jetzt ist es amtlich: Ab 2007 werden GEZ Gebühren auf das Internet erhoben!

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  1. #10
    Zitat Zitat von Whiz-zarD
    die werden so lange kommen, bis du sie reinlässt, oder sie holen sich eine Befugnis dafür.
    Bei mir standen sie auch einmal vor der Tür. Ich sagte, ich hätte keine Zeit.
    Am nächsten Tag standen sie wieder vor der Tür. Und es wird immer so weiter laufen.
    Oder sie melden dich einfach selber an und dann musst du für eine Anzahl von bestimmten Jahren zurückzahlen.
    Jo die können hartnäckig sein. Ich weiss das, da sie bei mir auch jede woche bis zu 3 briefe geschickt haben und auch 1 mal persönlich aufgetaucht sind.

    Ich habe mich im endeffekt auch nur angemeldet um endlich meine ruhe zu haben. Das war mir das geld wert.

    Aber mit der befugniss , sprich durchsuchungsbefehl, ist das wie ich erwähnt habe nicht so einfach. Sie selbst bekommen keinen durchsuchungsbefehl. aus welchem recht auch? morgen kann sich dann mein chef nen durchsuchungsbefehl für meine wohnung holen, weil ich krank bin usw.? Keine chance. Die müssten ergo eine hausdurchsuchung beantragen, ein richter müsste den ausstellen und dann könnte die polizei vorbeikommen um nachzuprüfen ob ich einen fernseher/ein radio habe oder nicht.
    Das kann passieren, wird es aber in 99,9% der fälle nicht. Da ,wie beschrieben, das ganze bürokratische drumherum und dann die durchsuchung den staat gar nicht mal wenig kostet. Ausserdem ist nichtzahlen der GEZ gebühren eine so kleine ordnungswiedrigkeit ..... dafür einen durchsuchungsbefehl zu bekommen wäre schon ein wunder. Wie gesagt man kann es nicht ausschliessen, aber die chance das die polizei ankommt ist niedriger als das man von einem tresor erschlagen wird.

    Ob die mich nun selbst anmelden können oder nicht, weiss ich jetzt nicht genau. Wäre das aber in meinem fall passiert, und die hätten noch irgendwelche nachzahlungen gefordert....ich hätte meinen fernseher aus der wohnung geschafft und die mal ganz nebenbei verklagt. Ich wäre sehr gespannt wie die vor gericht beweisen wollten, das ich einen fernseher besitze.
    Glaube also nicht das sie solche schritte unternehmen würden, da die dann mehr prozesse am hals hätten als gut für die sein kann.
    Rechtsurteil dazu:
    Zitat Zitat von Verwaltungsgericht Hamburg 8. Kammer Urteil vom 22. Juni 2004, Az: 8 K 2332/03
    1. Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält. Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt.

    2. Dies gilt auch dann, wenn anlässlich des Besuchs eines Rundfunkgebührenbeauftragten,: in einem als öffentliche Urkunde zu qualifizierenden Vordruck eine Erklärung des Rundfunkteilnehmers aufgenommen und von diesem unterschrieben wird, wonach er seit einem bestimmten (länger zurück liegenden) Zeitpunkt ein Fernsehgerät zum Empfang bereitgehalten habe, und er später in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die inhaltliche Richtigkeit dieser Erklärung unter Beweis bestreitet.

    3. In einem solchen Fall sind Urkunde und Gegenbeweis bzgl. der inhaltlichen Richtigkeit der beurkundeten Erklärung nach Maßgabe von § 286 Abs 1 ZPO (und nicht gem. § 415 Abs 2 ZPO) zu würdigen. Steht danach nicht zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass der Rundfunkteilnehmer in dem umstrittenen Zeitraum tatsächlich das betreffende Gerät zum Empfang bereitgehalten hat, so ist der Rundfunkteilnehmer insoweit nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast nicht rundfunkgebührenpflichtig. Insoweit bereits geleistete Gebühren kann er, sofern die Rundfunkanstalt sie ihm gegenüber nicht bereits durch Bescheid rechtlich verbindlich festgesetzt hat, von der Rundfunkanstalt nach Maßgabe des sog. öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zurückfordern .
    Halte es also für sehr unwahrscheinlich das die einen von sich aus anmelden.


    Ich will hier jetzt keinem empfehlen nicht zu zahlen. Keinesfalls.
    Bezahlt die gebühr und ihr habt ruhe. Das ist es imo wert.
    Persönlich finde ich die gebühr zwar eine sauerei, da ich im grunde gar kein fernsehen schaue, und wenn ich doch mal den kasten einschalte dann um nen film auf einem privaten zu sehen, aber was soll man gegen machen? Irgendein spinner hat denen mal die befugniss erteilt gebühren zu verlangen, und da wird sich nichts dran ändern.

    Geändert von No0b (26.01.2006 um 20:08 Uhr)

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