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Thema: Jetzt ist es amtlich: Ab 2007 werden GEZ Gebühren auf das Internet erhoben!

  1. #1

    Jetzt ist es amtlich: Ab 2007 werden GEZ Gebühren auf das Internet erhoben!

    Wie Heise.de (Artikel) berichtet, ist es jetzt amtlich, dass GEZ Gebühren auf das Internet erhoben werden.
    Es wird eine zusätzliche Gebühr von 5,52 € erhoben, wenn man kein Fernseh Gerät im Zimmer bzw. im Hause hat.
    Aber meine Frage: Was soll der Unsinn?
    - Erstmal gibt es keine öffentlich Rechtlichen Tv- und RadioStreams. D.h. ich kann mit einem PC nur TV und Radio Streams anschauen, die von privaten Sendern ausgestrahlt werden.
    - Die GEZ Gebühren wurden eigentlich erschaffen und das Broadcast-netz aufrecht zuerhalten und zu warten. ABER das Internet gehört keinen und muss auch nicht gewartet werden. Also, warum wird das Internet dreist in Deutschland "verstaatlicht"?
    - Die Telekom, die fast das gesammte Internet Netzwerk in Deutschland gehört, ist schon seit etlichen Jahren in Privaten Besitz und somit nicht mehr staatlich.
    - Hinzu kommt noch, dass die Radiostreams meist nicht die Qualität aufweisen, wie ein Radiosender im UKW bereich.

    Für viele hier wird diese Gebühr zwar nicht viel bringen, da die meisten wohl nen Fernseher besitzen und somit keine weiteren Kosten entstehen.
    Allerdings halte ich es trotzdem eine Dreistigkeit der GEZ Einrichtung Gebühren zu verlangen, für eine Sache, die keiner Staatlichen Einrichtung gehört bzw. für eine Sache, wo sie keinen Finger krumm machen. Es ist also eine reine Abzocke! Der Staat hat bemerkt, dass man mit dem Internet Geld machen kann und das nutzen sie dreist aus.
    Erst die GEMA/GVL Gebühren und Gesetze für die Radiostreams und jetzt eine GEZ Gebühr für die Nutzung des Internets.
    Ich frage mich, wo bleibt da die Gerechtigkeit für den kleinen Bürger?

  2. #2
    Die GEZ-Gebühr is imho eh fast überflüssig wenn man mal nach ihrem Zweck geht also die öffendl. rechtlichen Fernseh und Funkanstalten zu unterstützen. Private Radiosender wie auch TV-Sender beweisen das man durchaus ohne finianzielle Unterstützung ein gutes Programm zeigen kann, klar auf kosten der 24/7 Werbung aber dann selbst Ard/Zdf ( die ja den Hauptteil der Gelder kriegen oder ? ) bringen jeden Abend Werbung . Zudem glaub ich das wenn man den 0815-Bürger vor die Wahl stellt: Werbung oder GEZ-Gebühr ist klar wofür sich in diesen Zeiten 99% entscheiden ( 1% Fehlertoleranz ).
    Und wenn die versuchen ihr Programm "aufzupeppen" ( Harald Schmidt, Fussi WM ) dann zu enormen Kosten, fast schon typisch für Organistionen die staatliche Unterstützung erhalten.

    Ich hab dazu mal ne Frage wie siehts eigendlich mit Computer in Firmen aus die durchaus eine Verbindung zum Inet haben und was is mit den PC-Laboren in den FH's und UNI's. An meiner alten FH gabs 4 Labore allein im Wirtschaftsbereich.
    kleines Rechenbeispiel
    4 Labore à 14PC's = 353.28€ pro Monat und schlappe 4239.36€ pro Jahr, das noch mal 3, da es 3 Fachbereiche gibt, macht ne stolze Summe von 12718.08€ pro Jahr an Zusatzkosten.
    Ich frag mich wie solln sich gerade FH's und kleine/mittelgroße Firmen sowas leisten. Nix gegen die Probleme der Bürger aber die meisten haben durchaus schon ein TV-Gerät -> damit ja keine "neuen" Kosten. Größere Firmen wie Siemenz oder die Banken werden sicherlich auch nicht erfreut darüber sein aber die werden es zumindest überleben.

    Ich finde langsam wirds Zeit das sich die Politik mal da mit einmischt, Gelder nur noch für den jeweiligen öffendl. Rechtlichen reginalen TV-Sender zu fordern, da sich diese selbst mit Werbung nicht über Wasser halten, könnten zudem informieren diese Sender den Bürger über Neukeiten in seiner Nähe und zeigen regionale Berichte. Dafür würd ich auch Geld bezahlen , aber klar weniger als die fast 20€ pro Monat im Moment.

  3. #3
    AFAIR ist eine staatliche Schule von den GEZ Gebühren befreit. (Wieso soll der Staat sich selber abzocken wollen?)
    Bei Betrieben gilt der PC mit Internetanschluss als Fernseher. Wenn der Betrieb keinen Fernseher angemeldet hat, wird eine Fernseher Gebühr erhoben (17,03 €) dieses gilt allerdings nur für die PCs auf dem befindlichen Grundstück.
    Wenn ein Betrieb 2 und mehrere Grundstücke besitzt, muss für jedes Grundstück, wo PCs stehen eine Gebühr erhoben werden. Es ist auch egal, wieviele PCs einen Internetanschluss besitzen.
    Wenn ein Betrieb die PCs anmeldet, darf er zusätzlich ein Fernseher und ein Radio aufstellen.
    Weitere Geräte kosten extra.
    Bei einem angemeldeten Fernseher darf wiederum ein Radio zusätzlich aufgestellt werden.
    Sprich bei 35 PCs + 3 Fernseher + 5 Radios sehe es wiefolgt aus:
    17,03 € (35 PCs) + 2 x 17,03 € (2 Fernseher) + 2 x 5,52 € (2 Radios) = 56,61 €

    Der fehlende Fernseher und ein fehlendes Radio sind gratis, weil die PCs angemeldet wurden sind.
    Die letzen beiden fehlenden Radios sind gratis, weil 2 Fernseher angemeldet wurden sind.

    Fernseher und Radios, die von Privat in die Firma mitgenommen werden, müssen extra angemeldet werden.

  4. #4
    Ich find das ziemlich lächerlich. Wem gehört denn das Internet? Doch nicht dem Staat.
    Allerdings, wer besitzt heutzutage Internet aber kein Radio oder keinen Fernseher? Ich wage da mal zu zweifeln, obs so viele Leute treffen wird.

  5. #5
    AFAIK ist die Rechtfertigung für die GEZ-Gebühr auf den Internetzugang, daß die Öffentlich-Rechtlichen Webseiten betreiben, man also über das Netz ihr Angebot nutzen kann. Ob man es tatsächlich nutzt ist nicht interessant.


    Hmm, wer kriegt eigentlich die GEZ-Gebühren? IIRC darf der Staat sich da nicht einfach dran bedienen.

  6. #6
    Quelle www.3dcenter.de :
    Zitat Zitat
    Wie unter anderem bei der Telepolis dargelegt, wird es ab dem 1. Januar 2007 eine Rundfunkgebühr auch für Computer mit Internetzugang geben. Allerdings dürfte sich für die meisten Privatnutzer wenig ändern: Wer schon für ein TV-Gerät Gebühren zahlt, bleibt von weiteren Gebühren für einen oder mehrere PC verschont. Getroffen werden dagegen in erster Linie Unternehmen und Behörden, die oft über tausende Arbeitsplätze mit Internetzugang verfügen: Gewerbliche Nutzer müssen im Gegensatz zu privaten Nutzern für jedes einzelne Gerät zahlen - auch wenn Arbeitnehmer, welche fernsehen am Arbeitsplatz erlauben, eher schwer zu finden sein dürften ..
    ... Die Begründung für die Gebühr auch auf Computer mit Internetzugang liegt im übrigen nicht in der Möglichkeit von TV-Karten, da jene schon vorher gebührenpflichtig waren, und auch nicht in den Webauftritten der öffentlich-rechtlichen Sender - sondern in der Möglichkeit, auch mit einem normalen PC ohne TV-Karte das reguläre öffentlich-rechtliche TV- und Radioprogramm zu empfangen. Ob dies allerdings wirklich rechtens ist, darüber darf durchaus gestritten werden, denn eigentlich dürfen die öffentlich-rechtlichen Sender nur für diese Sachen Gebühren erheben, zu deren Ausstrahlung sie gemäß Rundfunkmedienstaatsvertrag verpflichtet sind. Dieser jedoch sieht keine Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Sender zur Sendung von Internet-Livestreams vor, womit etwaige Angebote in diese Richtung als freiwillige Zusatzleistung gewertet werden könnten, nicht jedoch als zwingend gebührenpflichtig.
    meine Meinung dazu ? armes deutschland

    Ich schaue weder ARD noch ZDF, klar habe ich die möglichkeit, aber jemand mit einem Messer zu Hause hat auh die Möglichkeit seinen Nachbarn abzustechen, und kommt trotzdem net Monatliech ne Strafe dafür aufgebrummt. Und jeder hat n Messer zu Hause....

    Ich habe in meiner Wohnung nicht ein Radio/Fernseher und zahle deswegen auch keine Gebühren. Deswegen soll ich dann bald auch gebühren zahlen, weil ich nen PC mit Internet zugang hab ? lächerlich

  7. #7
    das zeigt mal wieder das ard un zdf auf dem freien fernsehmarkt nicht überleben würden...
    arm, arm, arm,...

  8. #8
    Zitat Zitat von Jesus_666
    AFAIK ist die Rechtfertigung für die GEZ-Gebühr auf den Internetzugang, daß die Öffentlich-Rechtlichen Webseiten betreiben, man also über das Netz ihr Angebot nutzen kann. Ob man es tatsächlich nutzt ist nicht interessant.


    Hmm, wer kriegt eigentlich die GEZ-Gebühren? IIRC darf der Staat sich da nicht einfach dran bedienen.
    Ja, und damit wird jede noch so kleine Internet Seite eine Konkurenz der öffentlich-Rechtlichen Webseiten. Egal ob einer seinen Hund vorstellt, oder es sich um eine News Argentur handelt.
    Die GEZ ist eine staatliche Einrichtung. Der Staat selber darf sich nicht an den GEZ Gebühren bedienen. Diese Gebühren sind nur für die Rundfunk Zentralen.

    Was ich allerdings ne sauerei finde, ist, dass man die öffentlich rechtlichen Rundfunk Sender nicht einfach "deaktivieren" kann. In den 80ern wurde ein Gerät entwickelt, womit dies möglich gewesen wäre. Allerdings wurde das Gerät vom Bundesgerichtshofes verboten. Mein Fernseher steht eigentlich nur noch im Zimmer, wenn ich mal eine DVD anschauen will, oder wenn ich mit ner Konsole spielen will. Das eigentliche Fernsehen benutz ist kaum, höchstens mal ein Film auf den privaten Sendern, aber das wars auch schon. Internet Seiten könnte man ja vom Provider aus, sperren. Ein Radio besitz ich, aber damit hör ich mir nur einen einzigen Privaten Sender an.
    Das "Entfernen" der öffentlich rechtenlichen Funkfunk Sender ist leider nicht erlaubt und so muss man die GEZ bezahlen, ob man die Dienste in Anspruch nimmt, oder nicht.
    Auch find ich ne Dreistigkeit, dass ZDF einfach durch Werbung mehr Geld schäffelt. Als ob die GEZ nicht schon genug wären.

  9. #9
    Hm.. mal ein par Klarstellungen.

    Die Gebühren für Öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben ihre Daseinsberechtigung. Es geht hier nicht um Qualität (die sowieso subjektiv ist), sondern um Vielfalt.
    Der Rundfunk und insbesondere das Fernsehen sind ein öffentlich zugängliches Medium und als solches hat es eine besondere Bedeutung in der politischen Landschaft unseres Landes. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben den expliziten Auftrag Programm für alle gesellschaftlichen Schichten der Bevölkerung zu machen. Um diesen Auftrag gerecht zu werden und unabhängig von aktuellen Massentrends und dem Staat zu sein, gibt es die Gebühren als Finanzierungsquelle.
    Die Auflagen wo und wieviel Werbung die öffentlich/rechtlichen Anstalten machen dürfen, sind erheblich schärfer als bei den Privaten. Der Löwenanteil der Einnahmen ist nach wie vor die GEZ-Gebühr.

    Was das Abschalten der Öffentlich/rechtlichen Sender angeht und das "Abzocken" obwohl man kein Fernsehn schaut.
    Die öffentlich-rechtlichen haben einen öffentlichen Auftrag und werden daher durch die Öffentlichkeit finanziert. Jeder, der die Möglichkeit hat dieses Angebot zu nutzen muss daher dieses Angebot mitfinanzieren. Wenn man nur bezahlen müsste, wenn man tatsächlich ARD/ZDF oder dritte Programme guckt, wären die Öffentlich/rechtlichen in ihrer Finanzierung wieder stark abhängig von ihren Einschaltquoten und sie würden vermutlich einen Weg des Massentrends gehen, wie ihn die Privaten beschreiten. Das würde aber unweigerlich zum Verlust der Vielfalt im System führen. Die Finanzierung ist schon ziemlich fair und sozial, daß du nur zur Kasse gebeten wirst wenn du das Angebot überhaupt nutzen kannst und einkommensschwache Haushalte können ja auch eine Befreiung von der GEZ beantragen.
    Die Finanzierung der Privaten Sender beispielsweise läuft über die gesamte Bevölkerungsschicht, selbst wenn jemand keine Privaten empfängt, denn die Werbekosten, die Firmen durch die Werbung im Privaten Rundfunkt entstehen, schlagen sich ja in den Preisen für die letztendlichen Produkte und Dienstleistungen nieder..
    -------------------------------------------
    Was die Sache mit den Inet-PCs angeht. Im Grunde genommen logisch, wenn auch ärgerlich. Es spielt erst einmal keine Rolle wem das Internet gehört, denn auch die Öffentlich/rechtlichen Rundfunkanstalten gehören nicht dem Staat. Wichtig ist die Möglichkeit der Angebotsnutzung. Wenn diese gegeben ist, muss man dafür GEZ-Gebühren bezahlen. An sich einfache Logik. Wenn ich die Öffentlich-rechtlichen Angebote über das Medium Fernsehen nutzen kann, muss ich dafür bezahlen, ebenso wenn ich sie über das Medium Radio nutzen kann. Jetzt gibt es halt eine Gebühr, wenn man sie über das Medium Internet nutzen kann, hat jemand einen trifftigen Grund warum das nicht gehen sollte?

  10. #10
    Wahr, wahr. Im Gegensatz zu den privaten Sendern müssen die Öffentlich-rechtlichen einem Bildungsauftrag nachkommen und können nicht einfach den ganzen Tag lang Pimp My Girlfriend senden.

    Das mit dem Internet ist so ein Ding... Wenn man einen Fernseher hat zahlt man bereits den Höchstsatz, da ändert ein Internetzugang nichts dran. Für viele Leute ändert sich durch die neue Gebühr exakt gar nichts. Scheint mehr eine Prinzipiensache zu sein, wobei ich das Belegen aler Internetzugänge mit Gebühren etwas breit finde - das Internet ist ein sehr breites Medium von dem HTTP nur einen Bruchteil ausmacht. Dummerweise kann man nicht ohne großen Aufwand erkennen, wer HTTP verwendet und wer nicht.

  11. #11
    Ich hab irgendwo mal gelesen, dass das z.B. Freiberufler trifft.
    Beispiel: Ich bin freiberuflicher Webdesigner und habe mein Arbeitszimmer als solches von der Steuer abgesetzt. Meinen Fernseher habe ich natürlich nicht in meinem Arbeitszimmer, sondern im Wohnzimmer (=Privatbereich) stehen. Das Arbeitszimmer ist in der Hinsicht sozusagen vom Rest des Hauses "abgespalten". Wenn ich dort jetzt einen PC mit Internetzugang hinstelle (was ich als Webdesigner fast zwangsweise muss), zahle ich für den extra, da ich im Arbeitszimmer noch keinen Fernseher stehen habe.

    Solche Leute trifft das, die zahlen dann zweimal.

  12. #12
    Zitat Zitat von Whiz-zarD
    J
    Das "Entfernen" der öffentlich rechtenlichen Funkfunk Sender ist leider nicht erlaubt und so muss man die GEZ bezahlen, ob man die Dienste in Anspruch nimmt, oder nicht.
    Auch find ich ne Dreistigkeit, dass ZDF einfach durch Werbung mehr Geld schäffelt. Als ob die GEZ nicht schon genug wären.
    Eigentlich müsste ich für meinen Fernseher, der leider keinen Fernsehanschluss besitzt (da Kabel/Satellit/Antenne fehlen), ebenfalls die monatlichen Gebühren abdrücken, aber wie sich jeder vorstellen kann, habe ich mich bisher erfolgreich davor gedrückt. Wenn halt dann irgendwann mal ein GEZ Männchen vor der Tür steht, bekomm ich natürlich ein Problem. Aber wo bleibt da die Logik? Ich soll für ein Gerät Gebühren zahlen, mit dem ich noch nichtmal die Dienstleistung, für die ich zahlen soll, in Anspruch nehmen kann. Genausogut kann ich mein Geld gleich aus dem Fenster werfen.

  13. #13
    Zitat Zitat von Shinigami
    Eigentlich müsste ich für meinen Fernseher, der leider keinen Fernsehanschluss besitzt (da Kabel/Satellit/Antenne fehlen), ebenfalls die monatlichen Gebühren abdrücken, aber wie sich jeder vorstellen kann, habe ich mich bisher erfolgreich davor gedrückt. Wenn halt dann irgendwann mal ein GEZ Männchen vor der Tür steht, bekomm ich natürlich ein Problem.
    Warum soltest du dann ein problem haben?
    Du lässt den Typen einfach nicht rein und es hat sich damit. Was wollen die machen? einen anderen angestellten vorbeischicken der sich als gasman oder sonstiges ausgibt und dann laut "HAAA! jetzt haben wir dich!!!" in deiner wohnung schreit sobald du ihn reinlässt? Wäre hausfriedensbruch und somit alles null und nichtig...könntest die sogar noch verklagen.

    Im grunde kann die GEZ nix tun, wenn jemand einfach nicht auf deren briefe antwortet oder sie an der tür abweist (was eh so gut wie niemals vorkommt). Das einzige was sie machen könnten wäre sich einen durchsuchungsbefehl ausstellen lassen, und samt der polizei aufkreuzen.
    Und den richter will ich sehen, der sich die arbeit macht und einen durchsuchungsbefehl wegen verdacht auf widerrechtlichen tv empfang ausstellt.

    WORST CRIME EVER!!!!

    korrigiert michbitte wenn ich falsch liege,aber vor nicht allzulanger zeit war die gesetzgebung noch so

    Geändert von No0b (25.01.2006 um 23:25 Uhr)

  14. #14
    Zitat Zitat von No0b
    Warum soltest du dann ein problem haben?
    Du lässt den Typen einfach nicht rein und es hat sich damit. Was wollen die machen? einen anderen angestellten vorbeischicken der sich als gasman oder sonstiges ausgibt und dann laut "HAAA! jetzt haben wir dich!!!" in deiner wohnung schreit sobald du ihn reinlässt? Wäre hausfriedensbruch und somit alles null und nichtig...könntest die sogar noch verklagen.
    die werden so lange kommen, bis du sie reinlässt, oder sie holen sich eine Befugnis dafür.
    Bei mir standen sie auch einmal vor der Tür. Ich sagte, ich hätte keine Zeit.
    Am nächsten Tag standen sie wieder vor der Tür. Und es wird immer so weiter laufen.
    Oder sie melden dich einfach selber an und dann musst du für eine Anzahl von bestimmten Jahren zurückzahlen.

  15. #15
    Zitat Zitat von Whiz-zarD
    die werden so lange kommen, bis du sie reinlässt, oder sie holen sich eine Befugnis dafür.
    Bei mir standen sie auch einmal vor der Tür. Ich sagte, ich hätte keine Zeit.
    Am nächsten Tag standen sie wieder vor der Tür. Und es wird immer so weiter laufen.
    Oder sie melden dich einfach selber an und dann musst du für eine Anzahl von bestimmten Jahren zurückzahlen.
    Jo die können hartnäckig sein. Ich weiss das, da sie bei mir auch jede woche bis zu 3 briefe geschickt haben und auch 1 mal persönlich aufgetaucht sind.

    Ich habe mich im endeffekt auch nur angemeldet um endlich meine ruhe zu haben. Das war mir das geld wert.

    Aber mit der befugniss , sprich durchsuchungsbefehl, ist das wie ich erwähnt habe nicht so einfach. Sie selbst bekommen keinen durchsuchungsbefehl. aus welchem recht auch? morgen kann sich dann mein chef nen durchsuchungsbefehl für meine wohnung holen, weil ich krank bin usw.? Keine chance. Die müssten ergo eine hausdurchsuchung beantragen, ein richter müsste den ausstellen und dann könnte die polizei vorbeikommen um nachzuprüfen ob ich einen fernseher/ein radio habe oder nicht.
    Das kann passieren, wird es aber in 99,9% der fälle nicht. Da ,wie beschrieben, das ganze bürokratische drumherum und dann die durchsuchung den staat gar nicht mal wenig kostet. Ausserdem ist nichtzahlen der GEZ gebühren eine so kleine ordnungswiedrigkeit ..... dafür einen durchsuchungsbefehl zu bekommen wäre schon ein wunder. Wie gesagt man kann es nicht ausschliessen, aber die chance das die polizei ankommt ist niedriger als das man von einem tresor erschlagen wird.

    Ob die mich nun selbst anmelden können oder nicht, weiss ich jetzt nicht genau. Wäre das aber in meinem fall passiert, und die hätten noch irgendwelche nachzahlungen gefordert....ich hätte meinen fernseher aus der wohnung geschafft und die mal ganz nebenbei verklagt. Ich wäre sehr gespannt wie die vor gericht beweisen wollten, das ich einen fernseher besitze.
    Glaube also nicht das sie solche schritte unternehmen würden, da die dann mehr prozesse am hals hätten als gut für die sein kann.
    Rechtsurteil dazu:
    Zitat Zitat von Verwaltungsgericht Hamburg 8. Kammer Urteil vom 22. Juni 2004, Az: 8 K 2332/03
    1. Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält. Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt.

    2. Dies gilt auch dann, wenn anlässlich des Besuchs eines Rundfunkgebührenbeauftragten,: in einem als öffentliche Urkunde zu qualifizierenden Vordruck eine Erklärung des Rundfunkteilnehmers aufgenommen und von diesem unterschrieben wird, wonach er seit einem bestimmten (länger zurück liegenden) Zeitpunkt ein Fernsehgerät zum Empfang bereitgehalten habe, und er später in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die inhaltliche Richtigkeit dieser Erklärung unter Beweis bestreitet.

    3. In einem solchen Fall sind Urkunde und Gegenbeweis bzgl. der inhaltlichen Richtigkeit der beurkundeten Erklärung nach Maßgabe von § 286 Abs 1 ZPO (und nicht gem. § 415 Abs 2 ZPO) zu würdigen. Steht danach nicht zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass der Rundfunkteilnehmer in dem umstrittenen Zeitraum tatsächlich das betreffende Gerät zum Empfang bereitgehalten hat, so ist der Rundfunkteilnehmer insoweit nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast nicht rundfunkgebührenpflichtig. Insoweit bereits geleistete Gebühren kann er, sofern die Rundfunkanstalt sie ihm gegenüber nicht bereits durch Bescheid rechtlich verbindlich festgesetzt hat, von der Rundfunkanstalt nach Maßgabe des sog. öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zurückfordern .
    Halte es also für sehr unwahrscheinlich das die einen von sich aus anmelden.


    Ich will hier jetzt keinem empfehlen nicht zu zahlen. Keinesfalls.
    Bezahlt die gebühr und ihr habt ruhe. Das ist es imo wert.
    Persönlich finde ich die gebühr zwar eine sauerei, da ich im grunde gar kein fernsehen schaue, und wenn ich doch mal den kasten einschalte dann um nen film auf einem privaten zu sehen, aber was soll man gegen machen? Irgendein spinner hat denen mal die befugniss erteilt gebühren zu verlangen, und da wird sich nichts dran ändern.

    Geändert von No0b (26.01.2006 um 20:08 Uhr)

  16. #16
    Zitat Zitat von Shieru-sensei
    wenngleich der Rest deines Beitrags die rechtliche Lage korrekt einstuft, da irrst du. Es gibt sogenannte "Zwangsanmeldungen", da brauchen sie deine Unterschrift nicht. Natürlich kann man dagegen Widerspruch einlegen.
    Dies war bei mir fast der Fall.
    Sie hatten mir ein Ultimatum gestellt:
    Entweder melde ich mich sofort an und brauch nichts zurückzahlen oder sie melden mich an und muss für 4 Jahre zurückzahlen. Da ich schon 4 Jahre lang mein eigenes Einkommen hatte.

  17. #17
    Zitat Zitat von MagicMagor
    Was die Sache mit den Inet-PCs angeht. Im Grunde genommen logisch, wenn auch ärgerlich. Es spielt erst einmal keine Rolle wem das Internet gehört, denn auch die Öffentlich/rechtlichen Rundfunkanstalten gehören nicht dem Staat. Wichtig ist die Möglichkeit der Angebotsnutzung. Wenn diese gegeben ist, muss man dafür GEZ-Gebühren bezahlen. An sich einfache Logik. Wenn ich die Öffentlich-rechtlichen Angebote über das Medium Fernsehen nutzen kann, muss ich dafür bezahlen, ebenso wenn ich sie über das Medium Radio nutzen kann. Jetzt gibt es halt eine Gebühr, wenn man sie über das Medium Internet nutzen kann, hat jemand einen trifftigen Grund warum das nicht gehen sollte?
    Moment mal - bloß weil sie auf die Idee kommen, sich in das Internet quasi einzuklinken, müssen wir dafür zahlen? Die deutsche Fernseh- und Radiokultur ist aus den öffentlich-rechtlichen Sendern entstanden - das Internet nicht! Was kommt als nächstes? GEZ Gebühren für das Handy, weil man damit eine Servicenummer von ARD anrufen kann und deshalb ihr Angebot nutzt?!

    Es ist schlicht und ergreifend falsch und NICHT logisch! Im Grunde nutzen diese Sender doch das Angebot Internet um sich selbst zu präsentieren, niemand zwingt sie dazu, eine Homepage mit gewissen Angeboten zu erstellen. Wenn ich mir einen Fernseher oder ein Radio hole, weiß ich, dass ich das Angebot gewisser Sender automatisch mit nutze, obwohl ich sie mir vielleicht niemals anschauen werde.
    Beim Internet ist das anders. In der Regel beschaffen sich die Leute nicht Internet, um damit Zugang zu diversen Medienstationen zu bekommen, auch wenn sie das dadurch können.

  18. #18
    Zitat Zitat von Shieru-sensei
    wenngleich der Rest deines Beitrags die rechtliche Lage korrekt einstuft, da irrst du. Es gibt sogenannte "Zwangsanmeldungen", da brauchen sie deine Unterschrift nicht. Natürlich kann man dagegen Widerspruch einlegen.
    Jopp, war mir da auch nicht sicher. Hab mittlerweile auch gerade mal nachgeschaut und gesehen das die einen tatsächlich selbst anmelden können.
    Nur wie du gesagt hast kann man dagegen vorgehen. Und dann müssen die einem beweisen das man einen fernseher besitzt oder besessen hat.

    @ Whiz-zarD

    Das mit dem ultimatum was sie dir gestellt haben... anmelden oder du zahlst uns für so viele jahre gebühren zurück wie wir es gerne möchten. Illegal da es den tatbestand der nötigung erfüllt.
    Ausserdem muss man auf keinen fall für einen so immensen zeitraum zurückzahlen, selbst wenn dann die zwangsanmeldung erfolgt wäre.
    Selbst wenn man mit der anmeldung einverstanden ist zu dem zeitpunkt, behauptet man einfach den fernseher erst seit 1 woche zu besitzen und zahlt diese nach.
    Beweislast liegt da wiedermal bei der GEZ.


    @ virgine

    *hust*

  19. #19
    Zitat Zitat von No0b
    @ Whiz-zarD

    Das mit dem ultimatum was sie dir gestellt haben... anmelden oder du zahlst uns für so viele jahre gebühren zurück wie wir es gerne möchten. Illegal da es den tatbestand der nötigung erfüllt.
    Ausserdem muss man auf keinen fall für einen so immensen zeitraum zurückzahlen, selbst wenn dann die zwangsanmeldung erfolgt wäre.
    Selbst wenn man mit der anmeldung einverstanden ist zu dem zeitpunkt, behauptet man einfach den fernseher erst seit 1 woche zu besitzen und zahlt diese nach.
    Beweislast liegt da wiedermal bei der GEZ.
    Keine Ahnung, wie sie das gesagt haben, da sie mit meinem Vater geredet haben, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause war. Er meinte nur, dass ich mich anmelden sollte oder ich werde angemeldet und müsste die Jahre nachzahlen, wo ich schon ein eigenes Einkommen habe.
    Und man muss diesen Zeitraum zurückzahlen. Meine Tante musste 10 Jahre zurückzahlen.

    EDIT:
    Es waren keine 10 Jahre >_< Es waren 3 Jahre. Hab es wohl mit einem anderen Fall, wo den ich mal gehört habe, verwechselt

    Geändert von Whiz-zarD (26.01.2006 um 21:25 Uhr)

  20. #20
    Zitat Zitat von No0b
    @ virgine

    *hust*
    o__________O
    *völlig entsetzt und sprachlos ist*

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