Zitat Zitat von Shieru-sensei
wenngleich der Rest deines Beitrags die rechtliche Lage korrekt einstuft, da irrst du. Es gibt sogenannte "Zwangsanmeldungen", da brauchen sie deine Unterschrift nicht. Natürlich kann man dagegen Widerspruch einlegen.
Jopp, war mir da auch nicht sicher. Hab mittlerweile auch gerade mal nachgeschaut und gesehen das die einen tatsächlich selbst anmelden können.
Nur wie du gesagt hast kann man dagegen vorgehen. Und dann müssen die einem beweisen das man einen fernseher besitzt oder besessen hat.

@ Whiz-zarD

Das mit dem ultimatum was sie dir gestellt haben... anmelden oder du zahlst uns für so viele jahre gebühren zurück wie wir es gerne möchten. Illegal da es den tatbestand der nötigung erfüllt.
Ausserdem muss man auf keinen fall für einen so immensen zeitraum zurückzahlen, selbst wenn dann die zwangsanmeldung erfolgt wäre.
Selbst wenn man mit der anmeldung einverstanden ist zu dem zeitpunkt, behauptet man einfach den fernseher erst seit 1 woche zu besitzen und zahlt diese nach.
Beweislast liegt da wiedermal bei der GEZ.


@ virgine

*hust*