die rechte an den sachen hat der urheber.so das seid in der regel ja nicht ihr.
wenn ihr also einen film oä im netz zum download anbietet dann verstosst ihr gegen das urhebergesetz. bei filesharing programmen können ja leute von euch downloaden also bietet ihr die sachen ja indirekt auch zum download an.
ein dvd /vhs rcorde rist dazu da um aufzunehmen.wenn man nichts aufnehmen dürfte dann gäbe es keine beschreibaren medien oder recorder ;/