Weil das Runterladen nicht bestraft wird. Man bekommt höchstens eine Verwarnung, wenn man durch einen dummen Zufall erwischt wird.
Nur das Anbieten von Dateien wird strafrechtlich verfolgt.
Weil das Runterladen nicht bestraft wird. Man bekommt höchstens eine Verwarnung, wenn man durch einen dummen Zufall erwischt wird.
Nur das Anbieten von Dateien wird strafrechtlich verfolgt.
--
Theoretisch, seit dem neuen Urheberrechtsgesetzt, auch das nicht mehr.Zitat von Whiz-zarD
Da ist es bereits strafbar, wenn man sich vermutlich urheberrechtlich geschütztes Material saugt das warscheinlich per Kopierschutz mal gesichert war.
Nur ist es statistisch gesehen unwarscheinlich das man von jemandem saugt, der für, z.B. die Musikidustrie loggt und die Logdaten dann weitergibt.
Desweiteren wird kein Richter die Einsichtsermächtigung erteilen, wenn da jemand nur 3 geloggte Leeches vorweisen kann. Geringfügigkeit.
Dennoch: Passt auf was ihr saugt.
Doch. Es ist immernoch so und wird auch vorerst so bleiben.Zitat von Chocwise
--