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Thema: Der Maker wieder zum Download angeboten!!

  1. #61
    Zitat Zitat
    Ach ja, diese Akkumulation von Straftaten ist, soweit ich weiß, nur in Amerika durchführbar. Deutschland besitzt solch eine seltsame Rechtsauffassung nicht, d.h. du kannst hier nicht akkumulierend verklagt werden (auf 10 mal lebenslängliche Haft), da bin ich doch relativ sicher.
    Die Attentäter vom 11.sept. standen aber, wenn ich mich da jetzt nicht komplett irre, hier in Deutschland vor Gericht, da sie hier in Hamburg (war doch Hamburg wo die Zelle war?) operierten. Also gibts sowas wie 4000 x 15 Jahre lebenslänglich sehr wohl in Deutschland und ich schätze, die werden auch mit der Hälfte der Strafe ihres Lebens nicht mehr froh.^^

  2. #62
    Unfug - Nebenbei ist der Typ frei.

    Zitat Zitat
    07. April 2004 Knapp zweieinhalb Jahre nach seiner Verhaftung ist der mutmaßliche Terrorhelfer Mounir al Motassadeq wieder auf freiem Fuß. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) beschloß am Mittwoch, den 30 Jahre alten Marrokkaner unter Auflagen von der Untersuchungshaft zu verschonen. Der Haftbefehl bleibt aber bestehen. Die Bundesanwaltschaft will gegen die Entscheidung keine Beschwerde einlegen.

    Kurz nach 14 Uhr verließ Motassadeq mit einem Lächeln das Untersuchungsgefängnis. Er war am im Februar 2003 als weltweit als erster und bislang einziger Helfer der Attentäter vom 11. September 2001 vom OLG wegen Beihilfe zu Mord im mehr als 3000 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen es damals als erwiesen an, daß er als Mitglied der Hamburger Zelle um Todespilot Mohammed Atta die finanziellen Geschäfte der Attentäter erledigte und ihre Abwesenheit verbarg.

  3. #63
    Zitat Zitat
    Zitat Zitat
    Unfug - Nebenbei ist der Typ frei.
    07. April 2004 Knapp zweieinhalb Jahre nach seiner Verhaftung ist der mutmaßliche Terrorhelfer Mounir al Motassadeq wieder auf freiem Fuß. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) beschloß am Mittwoch, den 30 Jahre alten Marrokkaner unter Auflagen von der Untersuchungshaft zu verschonen. Der Haftbefehl bleibt aber bestehen. Die Bundesanwaltschaft will gegen die Entscheidung keine Beschwerde einlegen.

    Kurz nach 14 Uhr verließ Motassadeq mit einem Lächeln das Untersuchungsgefängnis. Er war am im Februar 2003 als weltweit als erster und bislang einziger Helfer der Attentäter vom 11. September 2001 vom OLG wegen Beihilfe zu Mord im mehr als 3000 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen es damals als erwiesen an, daß er als Mitglied der Hamburger Zelle um Todespilot Mohammed Atta die finanziellen Geschäfte der Attentäter erledigte und ihre Abwesenheit verbarg.
    Ich rede nicht vom 7.4.04. Den Prozess den ich meine ist wesentlich aktueller. Erst neulich hab ich davon gehört. Müsste auf jeden Fall aus dem Jahr 05 sein. Außerdem war nicht nur einer angeklagt sondern mehrere Leute. Hab ich übrigens im Radio gehört und kann dir daher keinen Link zeigen. Aber verhört hab ich mich nicht.

    EDIT: Hab mal eben gegooglet, war übrigens nicht in Deutschland sondern Spanien, ändert aber nichts an der Tatsache, dass größere Summen an Strafen verhängt werden können wenn die Taten aufaddiert werden:
    http://derstandard.at/druck/?id=2023706

    Geändert von Ynnus (13.05.2005 um 17:29 Uhr)

  4. #64
    Zitat Zitat von j.wiechers
    Das "mindestens" heißt hier aber nur, dass du mindestens so eine Strafe kriegen müßtest, um als Verbrecher zu gelten - SDS oder ich bekämen sicherlich soetwas, da man uns komerzielles Betreiben einer Homepage mit UrhG verletztenden Inhalten anlasten würde -> Komerzielle Verwendung von Raubkopien + Vorsatz -> locker 1-3 Jahre.

    Ach ja, diese Akkumulation von Straftaten ist, soweit ich weiß, nur in Amerika durchführbar. Deutschland besitzt solch eine seltsame Rechtsauffassung nicht, d.h. du kannst hier nicht akkumulierend verklagt werden (auf 10 mal lebenslängliche Haft), da bin ich doch relativ sicher.

    Aber können wir mal von der "Verbrechen"-Debatte wegkommen?
    Ich seh immer noch keine Frage; Die User sind es eventuell, weil sie zum Teil in sehr großem Stil UrhG verletztendes Material horten, SDS und ich sind es mit hoher Sicherheit weil wir die Seiten komerziell und geschäftsmäßig betreiben und damit ganz sicherlich Strafen über einem Jahr bekämen.
    Bitte was? Ich betreibe die Seite kommerziell? Wo denn bitte das? Ich bekomme nicht einen Pfennig. Die Banner sind von unserem Host Gamigo. o.O

  5. #65
    Zitat Zitat
    Bitte was? Ich betreibe die Seite kommerziell? Wo denn bitte das? Ich bekomme nicht einen Pfennig. Die Banner sind von unserem Host Gamigo. o.O
    Ich weiß, ich ginge trotzdem davon aus, dass die aufgrund der reinen Präsenz auf komerzielle Nutzung bestehen.

    Zitat Zitat
    EDIT: Hab mal eben gegooglet, war übrigens nicht in Deutschland sondern Spanien, ändert aber nichts an der Tatsache, dass größere Summen an Strafen verhängt werden können wenn die Taten aufaddiert werden:
    Was interessiert uns Spanien? Wir sind in Deutschland.

  6. #66
    Worum gehts hier jetzt eigentlich noch in diesem Thread? Wer mehr Ahnung vom deutschen Rechtssystem hat?

    Schwanzlängenvergleiche, mehr nicht.

  7. #67
    Ich glaube ich mache hier mal dich. "Informiert" (legt jetzt bitte jeder so aus wie er es mag) sind wir ja denke ich genug. *klick*

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